Betreff
Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion zum geplanten Neubau einer Konverterstation in Meerbusch-Osterath vom 22.10.2012 und Antwort der Verwaltung
Vorlage
61/2121/XV/2012
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Diskussionen zum geplanten Neubau einer Konverterstation in Meerbusch-Osterath begründen sich auf dem z. Zt. in Aufstellung befindlichen bundesweiten Netzentwicklungsplan (NEP). Alle Szenarien des Netzentwicklungsplanes sehen den Aufbau von Gleichstromübertragungsstrecken für den großräumigen Stromtransport („Stromautobahnen“) vor. Zur Einbindung in die bestehenden Versorgungsnetze ist der Bau von Konverterstationen an zentralen Netzpunkten erforderlich (Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom und umgekehrt).

 

Der Rhein-Kreis Neuss wäre im maßgeblichen Leitszenario B 2022 von den Gleichstromneubaumaßnahmen

 

-       Emden/Borßum-Osterath, angestrebte Inbetriebnahme 2019 – 2020 und

-       Osterath-Philippsburg, angestrebte Inbetriebnahme 2017 betroffen.

 

Der Entwurf des NEP befindet sich derzeit in der 2. allgemeinen Konsultation, bei der bundesweit jedermann Stellung nehmen kann.

 

Der Netzentwicklungsplan 2012 beschreibt keine konkreten Trassenverläufe sondern dokumentiert den notwendigen Übertragungsbedarf zwischen Netzknoten. Ein entsprechender Knotenpunkt befindet sich im Meerbuscher Stadtteil Osterath.

 

Nähere Aussagen zu konkreten Planungen (z. B. Größe der Anlage, Flächenbedarf, Abstände zur Wohnbebauung etc.) werden im Netzentwicklungsplan nicht getroffen.

 

Im Einzelnen wird zur Anfrage wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.

Gegenstand der Sondersitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 10.07.2012 war das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Osterath-Gohrpunkt und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gohrpunkt-Rommerskirchen der Amprion GmbH.

In diesem konkreten Planfeststellungsverfahren war der Rhein-Kreis Neuss als Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Die jetzt zur Diskussion stehende Planung einer Netzkonverteranlage in Meerbusch-Osterath ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens.

 

Die vorgelagerten bundesweiten Planungen zum Netzausbau wurden in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 10.07.2012 als Rahmenvorgaben vorgestellt. Hierbei wurde auch der in Aufstellung befindliche NEP-Entwurf angesprochen (s. Vortrag Prof. Jenau, Anlage 2 der Niederschrift)

 

Zu 2.

Ein Verfahren zum Neubau der Konverterstation in Meerbusch-Osterath wurde bislang noch nicht eingeleitet, daher wurde der Rhein-Kreis Neuss bislang auch nicht als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im derzeit konsultierten Entwurf des Netzentwicklungsplanes werden keine konkreten Aussagen zu nachgelagerten Planverfahren getroffen.

 

Zu 3.

Der Rhein-Kreis Neuss hat mit Schreiben vom 15.10.2012 gegenüber der zuständigen Bundesnetzagentur Stellung genommen.

 

Zu 4.

Die Zuständigkeit liegt zum jetzigen Verfahrensschritt bei der Bundesnetzagentur.

 

Zu 5.

Die geplante Netzkonverteranlage dient der Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom und umgekehrt. Zur Standortausweisung wird auf die Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss vom 15.10.2012 verwiesen.

 

Zu 6.

Siehe Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss vom 15.10.2012.

 

Zu 7.

Die Nachweisführung zur Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte obliegt den nachgelagerten Genehmigungsverfahren.