Betreff
Denkmalförderung Kloster Knechtsteden
Vorlage
IV/2128/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kulturausschuss bewilligt für den Innenanstrich der Klosterbasilika Knechtsteden

aus den Mitteln des Kreishaushaltes 2012 einen Zuschuss in Höhe von 20.000 EURO.


Sachverhalt:

Für den Innenanstrich der Klosterbasilika in Dormagen-Knechtsteden ist ein Antrag auf Gewährung von Denkmalfördermittel in Höhe von 40.000 EURO gestellt worden. Nach der durchgeführten Putzsanierung der inneren Südseite ist ein kompletter Innenanstrich der gesamten Kirche, ihrer Wand- und Gewölbeflächen sowie aller farbigen Teile des Gebäudes wie Basen, Kapitelle und Gesimse geplant. Die Maßnahme wird vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ausdrücklich befürwortet; insbesondere unter Anerkennung des großen Aufwandes für die Klosterkirche, des herausragenden Denkmalwertes der Anlage und der besonders großen Bereitschaft der Antragstellerin in der Einhaltung und Umsetzung denkmalpflegerischer Maßstäbe.

 

Zur Finanzierung:

Die Stadt Dormagen kann wegen des bevorstehenden Haushaltssicherungskonzepts nicht mitfördern. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und der Förderverein der Klosterkirche werden sich an der Sanierungsmaßnahme finanziell beteiligen (s. Denkmalblatt). Im Kreishaushalt 2012 sind 20.000 EURO für diese Maßnahme vorgesehen.

 

Nach Ziffer 11 der Richtlinien über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung des Schutzes und der Pflege von Denkmälern im Rhein-Kreis Neuss entscheidet über die Bewilligung

der Mittel der Kulturausschuss.