Betreff
Migrantenstipendium
Vorlage
40/2194/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Über das Migrantenstipendium des Rhein-Kreises Neuss wurde zuletzt in der Sitzung des Schulausschusses am 30.05.2011 berichtet. Das seit 2009 bestehende Migrantenstipendium des Rhein-Kreises Neuss wird seit 2010 im Rahmen des NRW-Stipendienprogramms vergeben. Die Vergabe erfolgt in Verbindung mit der RWTH Aachen, der Universität Duisburg/Essen sowie der Universität Köln. Die Studierenden erhalten monatlich 300 Euro. Jeweils 150 Euro werden aus dem Stipendienprogramm des Landes und aus Haushaltsmitteln des Rhein-Kreises Neuss finanziert.

 

Mittlerweile profitieren vom Migrantenstipendium des Rhein-Kreises Neuss insgesamt 6 junge Menschen.

 

Das Migrantenstipendium richtete sich zunächst an die Gruppe der Seiteneinsteiger für das Gymnasium, die den Bildungsweg zum Abitur an einer allgemeinbildenden Schule absolvierten und in einem Seiteneinsteigerkurs am Quirinus-Gymnasium gefördert wurden. Am 30.05.2011 beschloss der Schulausschuss, die Voraussetzungen für das Migrantenstipendium zu erweitern. Voraussetzungen für das Migrantenstipendium sind nunmehr, dass die Bewerberinnen und Bewerber im Rhein-Kreis Neuss leben, nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten und mindestens die letzten drei Jahre im Rhein-Kreis Neuss zur Schule gegangen sind. Bei der Auswahl der Stipendiaten werden Schülerinnen und Schüler bevorzugt, die den Abschluss unter besonders schwierigen Bedingungen erreicht haben. Die Stipendiaten verpflichten sich, während ihres Studiums in Schulen des Rhein-Kreises Neuss für das Migrantenstipendium zu werben. Sie schildern vor künftigen Abiturienten ihren Werdegang, um weitere Schüler zu einer Bewerbung für das Migrantenstipendium zu ermutigen.

 

Zwischenzeitlich teilte die RWTH Aachen dem Rhein-Kreis Neuss mit, dass sie ihr Stipendienprogramm nicht mehr über das NRW-Stipendienprogramm sondern über das Deutschland-Stipendienprogramm abwickeln werde. Mit dem Stipendienprogrammgesetz (StipG) zum Deutschlandstipendium hat die Bundesrepublik ein bundesweit gültiges Stipendienprogramm auf den Weg gebracht, welches ähnlich dem NRW-Stipendium private Mittelgeber in die Spitzenförderung an deutschen Hochschulen einbezieht. Begabten Studierenden bezahlt der Bund 150 Euro pro Stipendium und Monat, wenn die jeweilige Hochschule den gleichen Betrag von privater Seite einwirbt.

 

Mit der RWTH Aachen wurde vereinbart, dass die bisher für das Migrantenstipendium des Rhein-Kreises Neuss zugrunde gelegten Kriterien auch weiterhin beibehalten werden könnten. Im Rahmen der Vergabe des Migrantenstipendiums ergeben sich lediglich einige organisatorische Änderungen. Die Bewerbung um das Stipendium wird zukünftig bereits im Juni eines Jahres in einem Online-Verfahren über die Universität erfolgen müssen. Es ist beabsichtigt, die vom Rhein-Kreis Neuss vorgeschaltete Juryauswahl unterstützend für das Auswahlverfahren an der Universität auch weiterhin einzusetzen.