Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Über das Migrantenstipendium des
Rhein-Kreises Neuss wurde zuletzt in der Sitzung des Schulausschusses am
30.05.2011 berichtet. Das seit 2009 bestehende Migrantenstipendium des
Rhein-Kreises Neuss wird seit 2010 im
Rahmen des NRW-Stipendienprogramms vergeben. Die Vergabe erfolgt in Verbindung
mit der RWTH Aachen, der Universität Duisburg/Essen sowie der Universität Köln.
Die Studierenden erhalten monatlich 300 Euro. Jeweils 150 Euro werden aus dem
Stipendienprogramm des Landes und aus Haushaltsmitteln des Rhein-Kreises Neuss
finanziert.
Mittlerweile profitieren vom
Migrantenstipendium des Rhein-Kreises Neuss insgesamt 6 junge Menschen.
Das Migrantenstipendium richtete sich zunächst
an die Gruppe der Seiteneinsteiger für das Gymnasium, die den Bildungsweg zum
Abitur an einer allgemeinbildenden Schule absolvierten und in einem
Seiteneinsteigerkurs am Quirinus-Gymnasium gefördert wurden. Am 30.05.2011
beschloss der Schulausschuss, die Voraussetzungen für das Migrantenstipendium
zu erweitern. Voraussetzungen für das Migrantenstipendium sind nunmehr, dass
die Bewerberinnen und Bewerber im Rhein-Kreis Neuss leben, nicht in der
Bundesrepublik Deutschland geboren sind, keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten
und mindestens die letzten drei Jahre im Rhein-Kreis Neuss zur Schule gegangen
sind. Bei der Auswahl der Stipendiaten werden Schülerinnen und Schüler
bevorzugt, die den Abschluss unter besonders schwierigen Bedingungen erreicht
haben. Die Stipendiaten verpflichten sich, während ihres Studiums in Schulen
des Rhein-Kreises Neuss für das Migrantenstipendium zu werben. Sie schildern
vor künftigen Abiturienten ihren Werdegang, um weitere Schüler zu einer Bewerbung
für das Migrantenstipendium zu ermutigen.
Zwischenzeitlich teilte die RWTH Aachen dem
Rhein-Kreis Neuss mit, dass sie ihr Stipendienprogramm nicht mehr über das
NRW-Stipendienprogramm sondern über das Deutschland-Stipendienprogramm
abwickeln werde. Mit dem Stipendienprogrammgesetz (StipG) zum
Deutschlandstipendium hat die Bundesrepublik ein bundesweit gültiges
Stipendienprogramm auf den Weg gebracht, welches ähnlich dem NRW-Stipendium
private Mittelgeber in die Spitzenförderung an deutschen Hochschulen
einbezieht. Begabten Studierenden bezahlt der Bund 150 Euro pro Stipendium und
Monat, wenn die jeweilige Hochschule den gleichen Betrag von privater Seite
einwirbt.
Mit der RWTH Aachen wurde vereinbart, dass
die bisher für das Migrantenstipendium des Rhein-Kreises Neuss zugrunde
gelegten Kriterien auch weiterhin beibehalten werden könnten. Im Rahmen der
Vergabe des Migrantenstipendiums ergeben sich lediglich einige organisatorische
Änderungen. Die Bewerbung um das Stipendium wird zukünftig bereits im Juni
eines Jahres in einem Online-Verfahren über die Universität erfolgen müssen. Es
ist beabsichtigt, die vom Rhein-Kreis Neuss vorgeschaltete Juryauswahl
unterstützend für das Auswahlverfahren an der Universität auch weiterhin
einzusetzen.