Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.09.2008 zum Thema "Arbeitslosenberatungsstelle im Rhein-Kreis Neuss" und Antwort der Verwaltung
Vorlage
50/337/2008
Art
Bericht

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.09.2008

 

Es wurde beantragt, dass der Rhein-Kreis Neuss eine Nachfolgefinanzierung nach Wegfall der bisherigen Anteilfinanzierung der Arbeitslosenberatungsstelle durch das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt.

 

Die Aufgaben, die von der Arbeitslosenberatungsstelle bisher wahrgenommen werden, verteilen sich seit der Reform des Sozialrechts für den Rechtskreis des SGB III auf die Bundesagentur für Arbeit und für den Rechtskreis SGB II, auf die ARGE Rhein-Kreis Neuss.

 

Soweit weitere flankierende Leistungen nach § 16 Absatz 2 SGB II betroffen sind, wie Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung oder Suchtberatung, hat der Rhein-Kreis Neuss mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege vertragliche Vereinbarungen getroffen.

 

Die Möglichkeiten einer Förderung der Arbeitslosenberatungsstelle wurden vor diesem Hintergrund mit dem Ergebnis geprüft, dass seitens des Rhein-Kreises Neuss keine Förderung der Arbeitslosenberatungsstelle erfolgen kann.

 

Mit dem Träger dieses Dienstes, dem Evangelischen Kirchenkreis Gladbach-Neuss, wurden bereits Ende 2006 und im Frühjahr 2007 Gespräche, auch unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und der ARGE Rhein-Kreis Neuss, hinsichtlich der künftigen Finanzierung geführt.

 

Hierbei wurde erklärt, dass eine kommunale Finanzierung aufgrund der bestehenden behördlichen Beratungsstrukturen und der Angebote in der psychosozialen Betreuung nicht möglich ist. Auch die Bundesagentur für Arbeit und die ARGE hatten eine Finanzierungsmöglichkeit ausgeschlossen.

 

Bei diesen Gesprächen wurde der Arbeitslosenberatungsstelle unter anderem die Option eröffnet, nach einer Veränderung ihres Angebots für zu vergebende Leistungen (z.B. Bewerbertraining) von der Bundesagentur für Arbeit und/oder der ARGE nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften beauftragt zu werden.

 

Kernaufgabe der Arbeitslosenberatungsstellen ist die Beratung Arbeitsuchender in Rechtsfragen des SGB II und SGB III. Diese Beratung ist allerdings auch originäre Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit sowie der ARGE und wird durch diese Stellen ausführlich wahrgenommen.

 

Die Finanzsituation der Kommunen ist mehr als angespannt. Die Kommunen sind als Träger des SGB II ohnehin stark belastet und wurden über die erst kürzlich erfolgte Festschreibung der Anpassungsformel bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft erneut benachteiligt.

 

Im Übrigen gibt es die grundsätzliche Position des Rhein-Kreises Neuss, nicht für ausfallende Landesmittel einzutreten. 

 

Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, wenn die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Gladbach-Neuss im November 2007 die Entscheidung getroffen hat, nach Auslaufen der Landesförderung Ende September 2008 die Arbeit der Beratungsstelle bis Ende 2009 fortzuführen.