Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2013 zustimmend zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Das
aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2013 beinhaltet drei Baumaßnahmen. Dabei
handelt es sich um die K 10 Radweg zwischen Grevenbroich - Noithausen und Grevenbroich
- Barrenstein, die K 31 Radweg zwischen Grevenbroich - Allrath und Grevenbroich
- Barrenstein 2. Bauabschnitt (BA) sowie die Restarbeiten für die K 43
Radweg zwischen Grevenbroich - Elsen und Grevenbroich - Gustorf. Für die beiden
erst genannten Radwegmaßnahmen K 10 und K 31 ist dem Rhein-Kreis
Neuss seitens der Bezirksregierung Düsseldorf der Bewilligungsbescheid Ende
2012 zugestellt worden. Das Kreistiefbauamt befindet sich momentan in der
Bauvorbereitungsphase und arbeitet zurzeit mit Hochdruck an der Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist für die erste Jahreshälfte
2013 anberaumt.
Bei
einem Neubaubauvolumen von ca. 1,088 Mio. € beträgt der kreiseigene
Investitionsanteil rund 0,279 Mio. €. für das diesjährige Programmjahr.
Bei
der ersten Maßnahme handelt es sich um den Neubau eines Radweges entlang der
stark befahrenen K 10 zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein. Der gesamte
Streckenabschnitt der K 10 weist keine separate Rad- und Fußgängeranlage auf.
Der Rad- und Fußgängerverkehr wird auf den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren
geführt. Die Verkehrsbelastungen (DTV 2010) betragen für die Teilstrecken
- Noithausen – L
361 : 9.664 Kfz/24h und
- L 361 – Barrenstein : 5.403 Kfz/24h.
Eine Benutzung
dieses Bereiches als Fußgänger und Radfahrer beinhaltet ein hohes
Gefährdungspotential und ist folglich als Rad- und Fußwegverbindung ungeeignet.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Maßnahme dringend erforderlich.
Die Maßnahme K 10 Radweg zwischen Grevenbroich-Noithausen und
Grevenbroich-Barrenstein entspringt der ursprünglichen Maßnahme K 10 -
Markierungslösungen zur Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts.
Der außerorts baulich abgesetzte gemeinsame Fuß- und Radweg im
Zweirichtungsverkehr besitzt jedoch den Vorzug beziehungsweise den größeren
Einsatzbereich zur Sicherung des Fahrradverkehrs im Vergleich zu den
Markierungslösungen außerorts. Diese Einschätzung wurde von der
Bezirksregierung Düsseldorf uneingeschränkt geteilt und Ende 2012 auch so
bewilligt.
Bei der K 31 Radweg Allrath –Barrenstein 2. BA beabsichtigt der Kreis
in Kooperation mit der Stadt Grevenbroich die vorhandene Lücke im Radwegenetz
zu schließen. Der zweite Bauabschnitt stellt den Bereich zwischen Allrath und
dem Überführungsbauwerk der DB AG über die K26 dar. Der Radweg im Bereich der
Bahnüberführung zwischen Allrath und Barrenstein ist mit einer Breite von 2,50
m ausgestattet. Dieser Gefährdungspunkt (Engstelle) ist bereits in früheren
Jahren entschärft worden, und der Radfahrer kann heute ─ ohne die Fahrbahn zu benutzen ─ unter dem
Brückenbauwerk durchfahren.
In
einer zurückliegenden Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses wurde
angeregt, eine gemeinsame Radwegplanung mit der Stadt Grevenbroich zur Zusammenführung
der städtischen Radwegeplanung von Allrath bis zur B59 mit der Planung des
Kreises vom Ortsausgang Allrath bis zur Bahnüberführung anzustreben. Die
Zusammenführung und Verschmelzung der beiden Radwegemaßnahmen zu einer
Gemeinschaftsmaßnahme ist daraufhin seitens der beiden Verwaltungen geschehen.
Die
Stadt Grevenbroich — als Antragsteller — hat federführend für beide Parteien
den neuen Förderantrag für die Gemeinschaftsmaßnahme bei der Bezirksregierung
Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Die Gemeinschaftsmaßnahme soll gemäß einer gemeinsamen
öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss
und der Stadt Grevenbroich vom Kreistiefbauamt ausgeschrieben und gebaut werden.
Darüber hinaus prüft die GWG Grevenbroich GmbH derzeit - parallel oder
im Vorlauf der eigentlichen Baumaßnahme - die bestehende
Trinkwasserverbindungsleitung zwischen Allrath und Barrenstein zu erneuern.
Die Maßnahme K 43 Radweg zwischen Grevenbroich-Elsen und
Grevenbroich-Gustorf dient zur Anbindung der Freizeit- und
Naherholungseinrichtungen im Elsbachtal sowie des dortigen
Fahrsicherheitszentrums des ADAC und stellt einen Netzlückenschluss im
Radwegenetz dar. Bei dem Radweg handelt es sich um die Weiterführung des
innerörtlichen Radweges an der Provinzstraße in Gustorf. Die K 43 ist die
einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Gustorf und Elsen. Die noch ausstehenden
Restarbeiten am Ortseingang von Elsen und der sachliche Hintergrund für die Verschiebung
in das Jahr 2013 werden in Tagesordnungspunkt 5.2 beschrieben.
Alle drei Radwegemaßnahmen sind haushaltsrechtlich durch die
Bereitstellung der entsprechenden Mittel zur Realisierung vorbereitet.