Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2013 zustimmend zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Das aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2013 beinhaltet drei Baumaßnahmen. Dabei handelt es sich um die K 10 Radweg zwischen Grevenbroich - Noithausen und Grevenbroich - Barrenstein, die K 31 Radweg zwischen Grevenbroich - Allrath und Grevenbroich - Barrenstein 2. Bauabschnitt (BA) sowie die Restarbeiten für die K 43 Radweg zwischen Grevenbroich - Elsen und Grevenbroich - Gustorf. Für die beiden erst genannten Radwegmaßnahmen K 10 und K 31 ist dem Rhein-Kreis Neuss seitens der Bezirksregierung Düsseldorf der Bewilligungsbescheid Ende 2012 zugestellt worden. Das Kreistiefbauamt befindet sich momentan in der Bauvorbereitungsphase und arbeitet zurzeit mit Hochdruck an der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist für die erste Jahreshälfte 2013 anberaumt.

 

Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 1,088 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,279 Mio. €. für das diesjährige Programmjahr.

 

Bei der ersten Maßnahme handelt es sich um den Neubau eines Radweges entlang der stark befahrenen K 10 zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein. Der gesamte Streckenabschnitt der K 10 weist keine separate Rad- und Fußgängeranlage auf. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird auf den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren geführt. Die Verkehrsbelastungen (DTV 2010) betragen für die Teilstrecken

-               Noithausen – L 361 : 9.664 Kfz/24h und

-            L 361 – Barrenstein : 5.403 Kfz/24h.

Eine Benutzung dieses Bereiches als Fußgänger und Radfahrer beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential und ist folglich als Rad- und Fußwegverbindung ungeeignet. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Maßnahme dringend erforderlich.

Die Maßnahme K 10 Radweg zwischen Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein entspringt der ursprünglichen Maßnahme K 10 - Markierungslösungen zur Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts.

Der außerorts baulich abgesetzte gemeinsame Fuß- und Radweg im Zweirichtungsverkehr besitzt jedoch den Vorzug beziehungsweise den größeren Einsatzbereich zur Sicherung des Fahrradverkehrs im Vergleich zu den Markierungslösungen außerorts. Diese Einschätzung wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf uneingeschränkt geteilt und Ende 2012 auch so bewilligt.

 

Bei der K 31 Radweg Allrath –Barrenstein 2. BA beabsichtigt der Kreis in Kooperation mit der Stadt Grevenbroich die vorhandene Lücke im Radwegenetz zu schließen. Der zweite Bauabschnitt stellt den Bereich zwischen Allrath und dem Überführungsbauwerk der DB AG über die K26 dar. Der Radweg im Bereich der Bahnüberführung zwischen Allrath und Barrenstein ist mit einer Breite von 2,50 m ausgestattet. Dieser Gefährdungspunkt (Engstelle) ist bereits in früheren Jahren entschärft worden, und der Radfahrer kann heute ohne die Fahrbahn zu benutzen unter dem Brückenbauwerk durchfahren.

In einer zurückliegenden Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses wurde angeregt, eine gemeinsame Radwegplanung mit der Stadt Grevenbroich zur Zusammenführung der städtischen Radwegeplanung von Allrath bis zur B59 mit der Planung des Kreises vom Ortsausgang Allrath bis zur Bahnüberführung anzustreben. Die Zusammenführung und Verschmelzung der beiden Radwegemaßnahmen zu einer Gemeinschaftsmaßnahme ist daraufhin seitens der beiden Verwaltungen geschehen.

 

Die Stadt Grevenbroich — als Antragsteller — hat federführend für beide Parteien den neuen Förderantrag für die Gemeinschaftsmaßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Die Gemeinschaftsmaßnahme soll gemäß einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Grevenbroich vom Kreistiefbauamt ausgeschrieben und gebaut werden.

Darüber hinaus prüft die GWG Grevenbroich GmbH derzeit - parallel oder im Vorlauf der eigentlichen Baumaßnahme - die bestehende Trinkwasserverbindungsleitung zwischen Allrath und Barrenstein zu erneuern.

 

Die Maßnahme K 43 Radweg zwischen Grevenbroich-Elsen und Grevenbroich-Gustorf dient zur Anbindung der Freizeit- und Naherholungseinrichtungen im Elsbachtal sowie des dortigen Fahrsicherheitszentrums des ADAC und stellt einen Netzlückenschluss im Radwegenetz dar. Bei dem Radweg handelt es sich um die Weiterführung des innerörtlichen Radweges an der Provinzstraße in Gustorf. Die K 43 ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Gustorf und Elsen. Die noch ausstehenden Restarbeiten am Ortseingang von Elsen und der sachliche Hintergrund für die Verschiebung in das Jahr 2013 werden in Tagesordnungspunkt 5.2 beschrieben.

 

Alle drei Radwegemaßnahmen sind haushaltsrechtlich durch die Bereitstellung der entsprechenden Mittel zur Realisierung vorbereitet.