Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2014 bis 2018 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 


Sachverhalt:

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2014 – 2018 besteht aus 14 Maßnahmen in der Baulast des Kreises mit einem Investitionsbedarf von ca. 39,39 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 15,45 Mio. EUR. Die 14 Maßnahmen bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und acht Radwegemaßnahmen, die ab 2014 eingeplant sind. Aufgrund des aktuellen Notprogramms 2013 des Landes NRW und des damit einhergehenden Förderstillstands bei vielen Straßenbaulastträgern besteht für alle aufgeführten Maßnahmen keine Planungssicherheit mehr, so dass eine verbindliche zeitliche Zuordnung in Programmjahre nicht mehr möglich ist. Demzufolge wurde seitens der Verwaltung eine pauschale Verschiebung aller Maßnahmen um ein Jahr vorgenommen, um zumindest haushaltstechnisch eine Erfassung abzubilden. Insofern wurde diesmal auf eine Beschreibung der einzelnen Maßnahmen verzichtet, weil sich der Sachstand nicht geändert hat und in 2013 nicht ändern wird.

 

Hintergrund für die gravierenden Einschnitte bei der Fördermittelzuteilung und die Einführung eines Notprogramms 2013 durch das Landesverkehrsministerium ist das Auslaufen der Straßenbauförderung aus Bundesmitteln im Jahre 2019 gemäß Entflechtungsgesetz. Bereits jetzt bestehen für einen Großteil der zur Verfügung stehenden Finanzmitteln Restverpflichtungen des Landes aus den bereits eingeplanten und bewilligten Maßnahmen, die ausfinanziert werden müssen.

 

Es ist deshalb weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Maßnahmen möglichst schnell uneingeschränktes Baurecht zu schaffen und Zuschussanträge zu stellen, bevor der zur Verfügung stehende Finanzrahmen 2019 völlig ausgeschöpft ist. Dies gilt neben einigen kleineren Maßnahmen insbesondere für die K 33n Anschlussstelle Delrath, K 37n Neuführung Holzbüttgen bis zur L390 und K 9n Verlängerung bis Anschlussstelle A 57/Bovert.

 

Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der oben genannten Planungsunsicherheit, die auch höchstwahrscheinlich über das Jahr 2013 hinausgehen wird, dringender Handlungsbedarf zur Kommunikation der Thematik in den politischen Gremien des Landes gesehen. Denn es ist jetzt schon abzusehen, dass auch nach dem Auslaufen der Mittelgewährung vom Bund an die Länder im Jahre 2019 erheblicher Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene für die Verkehrsinfrastruktur gegeben ist.

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet acht Maßnahmen, wobei es sich um sechs Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Ohne dem Ergebnis des Radverkehrskonzeptes vorgreifen zu wollen, ist dem derzeitigen Bearbeitungsstand zu entnehmen, dass die Notwendigkeit einer Radverkehrsanlage an der K 8 zwischen Liedberg und Schlich in Korschenbroich sowie entlang der K 24 zwischen der L 375 und der L 213 in Grevenbroich eindeutig gegeben ist. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die beiden Radwegemaßnahmen bereits jetzt schon mit einer überschlägigen Kostenschätzung in den Anhang des Kreisstraßenbauprogramms aufgenommen.

 

Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.

Grundsätzlich muss in diesem Zusammengang erwähnt werden, dass seitens der Verwaltung bei der nächsten Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms Anfang 2014 eine Überprüfung der Notwendigkeit und Dringlichkeit aller Radwegmaßnahmen infolge des dann vorliegenden Schlussberichts zum Radverkehrskonzeptes 2013 erfolgen wird. Mit dem Ergebnis des aktualisierten Radverkehrskonzeptes ist Mitte 2013 zu rechnen. Im Lichte dieser neuen Erkenntnisse wird dann sicherlich über die grundsätzliche Notwendigkeit und die Reihenfolge der Realisierung der einzelnen Radwegemaßnahmen neu beraten und letztendlich beschlossen werden müssen.