Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das
vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2014 bis 2018 für den Ausbau der
Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen
zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das
Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2014 – 2018 besteht aus 14 Maßnahmen in
der Baulast des Kreises mit einem Investitionsbedarf von ca. 39,39 Mio. EUR und
einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 15,45 Mio. EUR. Die 14 Maßnahmen bestehen
aus sechs Straßenbaumaßnahmen und acht Radwegemaßnahmen, die ab 2014 eingeplant
sind. Aufgrund des aktuellen Notprogramms 2013 des Landes NRW und des damit
einhergehenden Förderstillstands bei vielen Straßenbaulastträgern besteht für
alle aufgeführten Maßnahmen keine Planungssicherheit mehr, so dass eine
verbindliche zeitliche Zuordnung in Programmjahre nicht mehr möglich ist.
Demzufolge wurde seitens der Verwaltung eine pauschale Verschiebung aller Maßnahmen
um ein Jahr vorgenommen, um zumindest haushaltstechnisch eine Erfassung
abzubilden. Insofern wurde diesmal auf eine Beschreibung der einzelnen Maßnahmen
verzichtet, weil sich der Sachstand nicht geändert hat und in 2013 nicht ändern
wird.
Hintergrund für die gravierenden Einschnitte bei der
Fördermittelzuteilung und die Einführung eines Notprogramms 2013 durch das
Landesverkehrsministerium ist das Auslaufen der Straßenbauförderung aus
Bundesmitteln im Jahre 2019 gemäß Entflechtungsgesetz. Bereits jetzt bestehen
für einen Großteil der zur Verfügung stehenden Finanzmitteln Restverpflichtungen
des Landes aus den bereits eingeplanten und bewilligten Maßnahmen, die
ausfinanziert werden müssen.
Es ist deshalb weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel
mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Maßnahmen möglichst schnell
uneingeschränktes Baurecht zu schaffen und Zuschussanträge zu stellen, bevor
der zur Verfügung stehende Finanzrahmen 2019 völlig ausgeschöpft ist. Dies gilt
neben einigen kleineren Maßnahmen insbesondere für die K 33n Anschlussstelle
Delrath, K 37n Neuführung Holzbüttgen bis zur L390 und K 9n Verlängerung bis
Anschlussstelle A 57/Bovert.
Von Seiten der
Verwaltung wird aufgrund der oben genannten Planungsunsicherheit, die auch
höchstwahrscheinlich über das Jahr 2013 hinausgehen wird, dringender Handlungsbedarf
zur Kommunikation der Thematik in den politischen Gremien des Landes gesehen. Denn es ist jetzt
schon abzusehen, dass auch nach dem Auslaufen der Mittelgewährung vom Bund an
die Länder im Jahre 2019 erheblicher Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene
für die Verkehrsinfrastruktur gegeben ist.
Anhang:
Der Anhang des
Investitionsprogramms beinhaltet acht Maßnahmen, wobei es sich um sechs
Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Ohne dem Ergebnis des
Radverkehrskonzeptes vorgreifen zu wollen, ist dem derzeitigen Bearbeitungsstand
zu entnehmen, dass die Notwendigkeit einer Radverkehrsanlage an der K 8
zwischen Liedberg und Schlich in Korschenbroich sowie entlang der K 24 zwischen
der L 375 und der L 213 in Grevenbroich eindeutig gegeben ist. Aus diesem Grund
hat die Verwaltung die beiden Radwegemaßnahmen bereits jetzt schon mit einer
überschlägigen Kostenschätzung in den Anhang des Kreisstraßenbauprogramms aufgenommen.
Bei den aufgeführten
Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um
Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer
Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.
Grundsätzlich muss
in diesem Zusammengang erwähnt werden, dass seitens der Verwaltung bei der
nächsten Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms Anfang 2014 eine
Überprüfung der Notwendigkeit und Dringlichkeit aller Radwegmaßnahmen infolge
des dann vorliegenden Schlussberichts zum Radverkehrskonzeptes 2013 erfolgen
wird. Mit dem Ergebnis des aktualisierten Radverkehrskonzeptes ist Mitte 2013
zu rechnen. Im Lichte dieser neuen Erkenntnisse wird dann sicherlich über die grundsätzliche
Notwendigkeit und die Reihenfolge der Realisierung der einzelnen Radwegemaßnahmen
neu beraten und letztendlich beschlossen werden müssen.