Betreff
K 43 Radweg zwischen Grevenbroich-Elsen und Grevenbroich-Gustorf
Vorlage
66/2349/XV/2013
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Radweg wurde nach halbjähriger Bauzeit planmäßig im Spätsommer 2012 weitgehend fertig gestellt und zur Benutzung freigegeben.

Von der Bevölkerung ist die neue (ca. 2 km lange) Radwegeverbindung zwischen den Grevenbroicher Ortsteilen Elsen und Gustorf bereits – wie erwartet – sehr gut angenommen worden.

Im Rahmen der Radwegebaumaßnahme war u. a. der Umbau der Autobahnbrücke über die BAB A 540 notwendig. Hierzu erfolgt eine verkehrsgerechte Neuaufteilung des vorhandenen Brückenquerschnittes.

Der Brückenumbau wird nach noch ergänzend vorzunehmenden Sicherungsmaßnahmen im Bereich der südlichen Brückenrampe (Installierung von Schutzplanken) im Laufe des ersten Quartals 2013 baulich abgeschlossen werden.

 

Die mehrfach im Ausschuss vorgestellte und durch Planfeststellung gesicherte Radwegeplanung beinhaltet im Ortseingangsbereich von Elsen eine Querungshilfe in Form einer 2,50 m breiten Mittelinsel.

Die hiermit verbundene Fahrbahnverschwenkung erfordert die geringfügige Inanspruchnahme einer ca. 75 qm großen Teilfläche eines angrenzenden, in Privateigentum stehenden Brachgrundstückes.

Nachdem der Eigentümer, der sich zuvor jeglicher Kontaktaufnahme seitens des Kreistiefbauamtes entzogen hatte, zuletzt sein grundsätzliches Einverständnis zur notwendigen Flächenabtretung erklärt hatte, verknüpfte dieser seine Entschädigungsansprüche im Vorfeld der Baumaßnahme mit unangemessenen und sachfremden Forderungen.

Trotz intensiver Bemühungen, auf freihändiger Basis eine Einigung herbeizuführen, sah sich die Verwaltung schließlich gezwungen, bei der Enteignungsbehörde einen Antrag auf Besitzeinweisung zu stellen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in dieser Funktion nach Anhörung der Beteiligten und Würdigung des Sachverhaltes (im Rahmen eines förmlichen Erörterungstermines) dem Antrag des Kreistiefbauamtes stattgegeben und den Rhein-Kreis Neuss per Beschluss in den Besitz der benötigten Grundstücksfläche eingewiesen.

Auf dieser rechtlichen Grundlage wird die bis dato noch fehlende Querungshilfe nun nachträglich baulich hergestellt.

 

Unabhängig hiervon wird die streckenlängenbedingt sehr aufwändige Straßenschlussvermessung in Kürze beginnen.

 

Die bewährte ämterübergreifend praktizierte Zusammenarbeit mit dem Kreisvermessungsamt, welches die Schlussvermessung in eigener Regie und mit eigenem Personal durchführen wird, wird voraussichtlich zur Jahresmitte 2013 zu einem gemeinsamen Grenztermin mit allen beteiligten Grundstückseigentümern führen.