Sachverhalt:
Der Radweg wurde nach halbjähriger Bauzeit planmäßig im Spätsommer 2012
weitgehend fertig gestellt und zur Benutzung freigegeben.
Von der Bevölkerung ist die neue (ca. 2 km lange) Radwegeverbindung
zwischen den Grevenbroicher Ortsteilen Elsen und Gustorf bereits – wie erwartet
– sehr gut angenommen worden.
Im Rahmen der Radwegebaumaßnahme war u. a. der Umbau der Autobahnbrücke
über die BAB A 540 notwendig. Hierzu erfolgt eine verkehrsgerechte
Neuaufteilung des vorhandenen Brückenquerschnittes.
Der Brückenumbau wird nach noch ergänzend vorzunehmenden Sicherungsmaßnahmen
im Bereich der südlichen Brückenrampe (Installierung von Schutzplanken) im
Laufe des ersten Quartals 2013 baulich abgeschlossen werden.
Die mehrfach im Ausschuss vorgestellte und durch Planfeststellung
gesicherte Radwegeplanung beinhaltet im Ortseingangsbereich von Elsen eine
Querungshilfe in Form einer 2,50 m breiten Mittelinsel.
Die hiermit verbundene Fahrbahnverschwenkung erfordert die geringfügige
Inanspruchnahme einer ca. 75 qm großen Teilfläche eines angrenzenden, in
Privateigentum stehenden Brachgrundstückes.
Nachdem der Eigentümer, der sich zuvor jeglicher Kontaktaufnahme
seitens des Kreistiefbauamtes entzogen hatte, zuletzt sein grundsätzliches
Einverständnis zur notwendigen Flächenabtretung erklärt hatte, verknüpfte
dieser seine Entschädigungsansprüche im Vorfeld der Baumaßnahme mit
unangemessenen und sachfremden Forderungen.
Trotz intensiver Bemühungen, auf freihändiger Basis eine Einigung
herbeizuführen, sah sich die Verwaltung schließlich gezwungen, bei der
Enteignungsbehörde einen Antrag auf Besitzeinweisung zu stellen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in dieser Funktion nach Anhörung
der Beteiligten und Würdigung des Sachverhaltes (im Rahmen eines förmlichen
Erörterungstermines) dem Antrag des Kreistiefbauamtes stattgegeben und den
Rhein-Kreis Neuss per Beschluss in den Besitz der benötigten Grundstücksfläche
eingewiesen.
Auf dieser rechtlichen Grundlage wird die bis dato noch fehlende
Querungshilfe nun nachträglich baulich hergestellt.
Unabhängig hiervon wird die streckenlängenbedingt sehr aufwändige
Straßenschlussvermessung in Kürze beginnen.
Die bewährte ämterübergreifend praktizierte Zusammenarbeit mit dem
Kreisvermessungsamt, welches die Schlussvermessung in eigener Regie und mit
eigenem Personal durchführen wird, wird voraussichtlich zur Jahresmitte 2013 zu
einem gemeinsamen Grenztermin mit allen beteiligten Grundstückseigentümern
führen.