Betreff
Kreishaushalt 2013: Beratung über den Entwurf
Vorlage
20/2356/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Entwurf des Haushaltes des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2013 wurde am 19.12.2012 in den Kreistag eingebracht, der ihn zur weiteren Beratung an die Fraktionen und den Finanzausschuss verwies.

 

Nach § 54 KrO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag während der Dienststunden zur Einsichtnahme verfügbar zu machen. Gegen den Entwurf können die Einwohner und Abgabepflichtigen innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen – hier vom 10. bis 24.01.2013 – Einwendungen erheben. Von diesem Recht wurde kein Gebrauch gemacht.

 

Die Änderungsliste sowie die Wunschliste zum Haushaltsentwurf 2013 wurden bereits zugeleitet.