Betreff
Fortschreibung des Chancengleichheitsplanes mit Frauenförderplan
Vorlage
ZS3/2369/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Fortschreibung des Chancengleichheitsplanes mit Frauenförderplan der Kreisverwaltung Neuss und der Seniorenhäuser Korschenbroich und Lindenhof für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015.


Sachverhalt:

Die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Kreises Neuss Ulrike Kreuels hat den der Einladung zum Personalausschuss beigefügten Chancengleichheitsplan mit Frauenförderplan der Kreisverwaltung Neuss und der Seniorenhäuser Korschenbroich und Lindenhof gem. § 5 a ff. Landesgleichstellungsgesetz (LGG) erstellt.

 

Der Chancengleichheitsplan mit Frauenförderplan ergänzt und führt den zuletzt geltenden Plan für den Zeitraum 2010 bis 2012 bis zum Jahre 2015 fort.

 

Frau Kreuels hat in der Sitzung des Personalausschusses am 06.02.2013 zum Inhalt und den Eckdaten des Chancengleichheitsplanes mit Frauenförderplan ausführlich berichtet.

 

Gem. § 5 a LGG sind in den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Frauenförderpläne durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen. Sie sind nach Beschlussfassung allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt zu machen.