Betreff
Eigenvermarktung von Elektronik-Schrott
Vorlage
68/2377/XV/2013
Aktenzeichen
68.3-9/48
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis


Die Zuständigkeiten für die Erfassung und Verwertung von Elektro-Schrott sind im Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) geregelt. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die Altgeräte einzusammeln und bereitzustellen, die Hersteller haben im Rahmen ihrer Produktverantwortung die Aufgabe, die so erfassten Altgeräte abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.

Das ElektoG eröffnet jedoch auch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Möglichkeit, die erfassten Geräte selbst zu verwerten. Dies macht dann besonders Sinn, wenn hierfür Erlöse erzielt werden, die dann dem Gebührenhaushalt zu Gute kommen.

Aus diesem Grunde vermarktet der Kreis schon seit Inkrafttreten des ElektroG’s in 2006 die Gerätegruppe 1 (Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Elektroherde) selbst. Mit der Verwertung ist die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH bis zum 31.12.2016 beauftragt. Die jährlichen Erlöse für diese Gerätegruppe liegen durchschnittlich bei etwa 28.000 €

Da auch bei der Verwertung der Gerätegruppen 3 (Informations- und Telekommunikationsgeräte) und 5 (Haushaltskleingeräte, elektr. Werkzeug etc.) mittlerweile gute Erlöse erzielt werden können, hat der Kreis auch für diese Gerätegruppen die Option der Eigenvermarktung wahrgenommen. Ab dem 01.04.2013 werden die Altgeräte im Auftrage des Kreises durch die Fa. Immark aus Aachen, die im Rahmen einer Preisanfrage das für den Kreis wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, abgeholt und verwertet. Der Vertrag läuft 9 Monate und endet somit am 31.12.2013. Die kurze Vertragslaufzeit wurde gewählt, um eine zeitnahe Ausschöpfung der derzeitigen Erlössituation mittels freihändiger Vergabe zu gewährleisten. Der aus der Eigenvermarktung erzielte Erlös beträgt für die genannte Vertragslaufzeit ca. 85.000 €.

Die Verwaltung beabsichtigt, auch nach dem 01.01.2014 die Eigenvermarktung der Gerätegruppen 3 und 5 fortzuführen. Hierfür soll ein längerfristiger Verwertungsauftrag vergeben werden. Aufgrund des zu erwartenden Auftragsvolumens muss daher noch im laufenden Jahr eine europaweite Ausschreibung für die Verwertung der genannten Gerätegruppen durchgeführt werden.