Betreff
Unterstützungsleistungen im Schulsport
Vorlage
52/2459/XV/2013
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss bedauert die Änderung des Erlasses „Unterstützungsleistungen im Schulsport“ und bittet die Landesregierung um Prüfung der Erlasslage mit dem Ziel, Sportlehrer/innen als geborene, stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses für den Schulsport zu berufen.


Sachverhalt:

Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport „Unterstützungsleistungen im Schulsport“ wurde im Mai 2012 neu verfasst (s. Anlage). U.a. regelt der Erlass in Ziffer 3 die Zusammensetzung der Ausschüsse für den Schulsport (AfS) in NRW. Diese Ausschüsse sind das zentrale örtliche Gremium zur Weiterentwicklung des Schulsports auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte.

Dem AfS gehörten je ein Sportlehrer/in jeder Schule an. Trotz erheblicher Bedenken und Widerstände, die im Vorfeld geäußert wurden, hat die Landesregierung den Erlass aber dahingehend geändert, dass in den Ausschüssen Sportlehrer (mit Ausnahme eventuell bestellter Beauftragter für den Schulsport) keine geborenen Mitglieder mehr sind.

Dies scheint in mehrfacher Hinsicht wenig zielführend:

1.    Dem Ausschuss wird die breite Basis der „Vor-Ort-Kompetenz“ durch seine ordentlichen Mitglieder genommen. Hier hilft auch das Konstrukt, des/der temporär beratend – aber nicht stimmberechtigten – berufbaren Fachmannes/Fachfrau nicht weiter.

2.    Die Mitarbeit und Pluralität der Schullandschaft kann über aus dem Kreis der Sportlehrer/innen gewählte Repräsentanten als Beisitzer für die diversen Schulformen mit völlig unterschiedlichen Bedürfnissen und Problemen nicht mehr abgebildet werden.

3.    Damit ist ein Qualitätsverlust bei der Arbeit der Ausschüsse unabdingbar.

 

Der Ausschuss für den Schulsport bittet daher den Kreisausschuss um eine entsprechende Unterstützung.