Betreff
Übernahme der Martinusschule in Kaarst in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2507/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, zu beschließen, dass

 

  1. für die Martinusschule die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Unterschreitung der Mindestgröße beantragt wird und

 

  1. die Martinusschule ab dem Schuljahr 2013/2014 um den Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung erweitert wird.

  2. die Verwaltung beauftragt wird, die Antragstellung zur Einrichtung eines Unterstützungszentrums in der Martinusschule vorzubereiten.

Sachverhalt:

Ausgangslage

 

Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und der Zielsetzung, Inklusion auch im schulischen Bereich umzusetzen, werden zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen in Regelschulen unterrichtet. Dies hat zur Folge, dass die Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen in Kaarst und Meerbusch sinken. Die beteiligten Schulträger haben daher nach Beratung durch die Bezirksregierung Düsseldorf vereinbart, dass die Raphael-Schule in Meerbusch zum Schuljahr 2013/2014 geschlossen und die Martinusschule in Kaarst in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss fortgeführt wird.

 

Politische Beratungen

 

Über diese Entwicklung hat der Schulausschuss im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen am 21.05.2012 und am 26.11.2012 beraten.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 19.12.2012 beschlossen, dass der Rhein-Kreis Neuss mit dem Schulverband Kaarst-Korschenbroich sowie den Städten Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der Trägerschaft der Martinusschule abschließt.

 

Entsprechende Beschlüsse fassten die Räte der Städte Kaarst und Korschenbroich  jeweils in ihren Sitzungen am 21.03.2013, und die Verbandsversammlung des Schulverbandes Kaarst-Korschenbroich am 24.04.2013. In Meerbusch steht der Beschluss des Rates noch aus.

 

Genehmigungsverfahren

 

Nach Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch alle Vertragspartner wird die Vereinbarung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorgelegt. Gleichzeitig wird der Rhein-Kreis Neuss die Genehmigung für die Übernahme der Schulträgerschaft beantragen. Rechtlich handelt es sich dabei um die Änderung einer Schule gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW.

 

Ausnahmegenehmigung für die Unterschreitung der Mindestgröße

 

Für das Schuljahr 2013/2014 rechnet die Martinusschule mit rund 120 Schülerinnen und Schülern. Damit wird die in der Sechsten Verordnung zur Ausführung des Schulverwaltungsgesetzes vom 17.10.1978 festgelegte Untergrenze von 144 für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen unterschritten. Nach der o. g. Verordnung darf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der Bezirksregierung bis zu 50% unterschritten werden, wenn die schulorganisatorischen Verhältnisse oder die Gewährleistung eines zumutbaren Schulbesuches dies erfordern.  Die zurzeit geltende Ausnahmegenehmigung für die Martinusschule läuft zum Ende des Schuljahres 2012/2013 aus. Die Verwaltung beabsichtigt daher, mit der Genehmigung des Schulträgerwechsels und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auch die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung  zu beantragen.

 

Im  Rahmen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ist eine Neufassung der Verordnung über die Schulgrößen von Förderschulen vorgesehen. Diese Neufassung schreibt für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen die Untergrenze von 144 Schülerinnen und Schülern verbindlich vor. Ausnahmegenehmigungen sind nach dem derzeitigen Stand der Beratungen nicht mehr vorgesehen. Die neue Verordnung soll zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten.

 

Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

 

Um der steigenden Nachfrage nach sonderpädagogischer Förderung im Beeich Emotionale und soziale Entwicklung nachzukommen, wird in Abstimmung mit der Schulaufsicht vorgeschlagen, die Martinusschule um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung zu erweitern. Dies könnte zu einer Entlastung der Joseph-Beuys-Schule beitragen und die Martinusschule stärken.

 

Unterstützungszentrum

 

Darüber hinaus könnte die Martinusschule ab dem Schuljahr 2014/2015 zu einem Unterstützungszentrum ausgebaut werden. Nach § 132 Abs. 3 des Entwurfes für das neue Schulgesetz ist ein Unterstützungszentrum „eine Schule, in der Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung befristet mit dem Ziel unterrichtet und erzogen werden, sie auf die Rückkehr in den Unterricht ihrer allgemeinen Schule vorzubereiten“. Die Einrichtung eines Unterstützungszentrums kann erst  beantragt werden, wenn das neue Schulgesetz verabschiedet ist.