Betreff
1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. G 54 "Gewerbegebiet Noithausen" der Stadt Grevenbroich
hier: Anpassung gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW
Vorlage
61/2509/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. G 54 „Gewerbegebiet Noithausen“ der Stadt Grevenbroich.

 


Sachverhalt:

Die Planung wurde von der Stadt Grevenbroich in der letzten Sitzung des Landschaftsbeirates am 27.02.2013 vorgestellt. Nach intensiver Diskussion hat der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde seine Entscheidung im Anpassungsverfahren vertagt.

 

Die in der Februar-Sitzung des Landschaftsbeirates erbetenen ergänzenden Planunterlagen wurden der Sitzungsniederschrift beigefügt.

 

Die Stadt Grevenbroich wird die leicht veränderte Planung in der Sitzung aktuell vorstellen.