Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2510/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in der vorliegenden Form zu beschließen.


Sachverhalt:

Es ist vorgesehen, dass der Rhein-Kreis Neuss ab dem Schuljahr 2013/2013 Schulträger der Martinusschule in Kaarst wird (s. TOP 6). An der Martinusschule gibt es zurzeit ein offenes Ganztagsangebot für bis zu 24 Schülerinnen und Schüler. Träger des Ganztagsangebotes ist der Schulverband Kaarst-Korschenbroich. Unter Leitung der Rektorin Frau Sälzer werden die Kinder von drei sozialpädagogisch geschulten Mitarbeiterinnen des Zweckverbandes betreut. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Martinusschule in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss hat sich der Rhein-Kreis Neuss verpflichtet, das offene Ganztagsangebot unter seiner Trägerschaft fortzuführen und das Betreuungspersonal zu übernehmen. Der Rhein-Kreis Neuss behält sich allerdings vor, nach dem Schuljahr 2014/2015 den offenen Ganztag nicht mehr in eigener Trägerschaft anzubieten, sondern hiermit einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu beauftragen.

 

Der Schulverband Kaarst-Korschenbroich hatte bis 2012 für den offenen Ganztag einen Elternbeitrag von 20,00 € pro Kind erhoben. Am 14.03.2012 beschloss die Verbandsversammlung, ab dem Schuljahr 2012/2013 auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten. In der Sitzungsvorlage wurde dies damit begründet, „dass für einige Eltern die Übernahme der Kosten ein Hindernis für die Anmeldung ihrer Kinder zur OGS darstellt bzw. eine regelmäßige Zahlung aus verschiedenen Gründen nicht stattfindet.“ Hinzu komme, dass der Aufwand für die Beitreibung der Beitragsrückstände gegenüber dem erzielten Ergebnis unverhältnismäßig erscheine.

 

Von den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss bietet auch die Michael-Ende-Schule seit 2007 den offenen Ganztag an. Die anderen Förderschulen des Kreises sind gebundene Ganztagsschulen. Die am 20.06.2007 vom Kreistag beschlossenen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen sieht einen Regelbeitrag pro Kind von monatlich 60,00 € vor. Für Geschwisterkinder gilt ein ermäßigter Beitrag von 20,00 €. Für Empfänger von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Arbeitslosengeld II bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) beträgt der Elternbeitrag 15,00 €.

 

Um eine Gleichbehandlung der Schülerinnen, Schülern und Eltern der Michael-Ende-Schule und der Martinusschule zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, dass der Kreis bei Übernahme der Schulträgerschaft auch für den offenen Ganztag an der Martinusschule Elternbeiträge erhebt. Andererseits sollte den Bedenken der Schulleitung Rechnung getragen werden, dass bei Einführung der für die Michael-Ende-Schule geltenden Elternbeiträge zahlreiche Eltern ihre Kinder vom offenen Ganztag abmelden würden, obwohl die Kinder die Förderung am Nachmittag aus pädagogischer Sicht dringend benötigen. Es wird daher in Abstimmung mit der Schulleitung vorgeschlagen, an der Martinusschule im Schuljahr 2013/2014 lediglich einen Beitrag in Höhe von 20,00 € zu erheben. Dieser Beitrag soll stufenweise auf 40,00 € (im Schuljahr 2014/2015) bzw. 60,00 € (ab dem Schuljahr 2015/2016) angehoben werden. In Einzelfällen lässt die Satzung eine Härtefallregelung zu.

 

Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.