Beschlussempfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in der vorliegenden Form zu beschließen.
Sachverhalt:
Es ist vorgesehen, dass der Rhein-Kreis Neuss ab dem
Schuljahr 2013/2013 Schulträger der Martinusschule in Kaarst wird (s. TOP 6).
An der Martinusschule gibt es zurzeit ein offenes Ganztagsangebot für bis zu 24
Schülerinnen und Schüler. Träger des Ganztagsangebotes ist der Schulverband
Kaarst-Korschenbroich. Unter Leitung der Rektorin Frau Sälzer werden die Kinder
von drei sozialpädagogisch geschulten Mitarbeiterinnen des Zweckverbandes
betreut. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der
Martinusschule in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss hat sich der
Rhein-Kreis Neuss verpflichtet, das offene Ganztagsangebot unter seiner
Trägerschaft fortzuführen und das Betreuungspersonal zu übernehmen. Der Rhein-Kreis
Neuss behält sich allerdings vor, nach dem Schuljahr 2014/2015 den offenen
Ganztag nicht mehr in eigener Trägerschaft anzubieten, sondern hiermit einen
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu beauftragen.
Der Schulverband Kaarst-Korschenbroich hatte bis 2012 für den offenen
Ganztag einen Elternbeitrag von 20,00 € pro Kind erhoben. Am 14.03.2012
beschloss die Verbandsversammlung, ab dem Schuljahr 2012/2013 auf die Erhebung
von Elternbeiträgen zu verzichten. In der Sitzungsvorlage wurde dies damit
begründet, „dass für einige Eltern die Übernahme der Kosten ein Hindernis für
die Anmeldung ihrer Kinder zur OGS darstellt bzw. eine regelmäßige Zahlung aus
verschiedenen Gründen nicht stattfindet.“ Hinzu komme, dass der Aufwand für die
Beitreibung der Beitragsrückstände gegenüber dem erzielten Ergebnis
unverhältnismäßig erscheine.
Von den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss bietet auch die
Michael-Ende-Schule seit 2007 den offenen Ganztag an. Die anderen Förderschulen
des Kreises sind gebundene Ganztagsschulen. Die am 20.06.2007 vom Kreistag
beschlossenen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen sieht einen
Regelbeitrag pro Kind von monatlich 60,00 € vor. Für Geschwisterkinder gilt ein
ermäßigter Beitrag von 20,00 €. Für Empfänger von Leistungen nach den
Sozialgesetzbüchern II und XII (Arbeitslosengeld II bzw. Hilfe zum
Lebensunterhalt) beträgt der Elternbeitrag 15,00 €.
Um eine Gleichbehandlung der Schülerinnen, Schülern und Eltern der
Michael-Ende-Schule und der Martinusschule zu gewährleisten, schlägt die
Verwaltung vor, dass der Kreis bei Übernahme der Schulträgerschaft auch für den
offenen Ganztag an der Martinusschule Elternbeiträge erhebt. Andererseits
sollte den Bedenken der Schulleitung Rechnung getragen werden, dass bei
Einführung der für die Michael-Ende-Schule geltenden Elternbeiträge zahlreiche
Eltern ihre Kinder vom offenen Ganztag abmelden würden, obwohl die Kinder die
Förderung am Nachmittag aus pädagogischer Sicht dringend benötigen. Es wird
daher in Abstimmung mit der Schulleitung vorgeschlagen, an der Martinusschule
im Schuljahr 2013/2014 lediglich einen Beitrag in Höhe von 20,00 € zu erheben.
Dieser Beitrag soll stufenweise auf 40,00 € (im Schuljahr 2014/2015) bzw. 60,00
€ (ab dem Schuljahr 2015/2016) angehoben werden. In Einzelfällen lässt die
Satzung eine Härtefallregelung zu.
Ein entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.