Betreff
Sprachförderung von Kindern im Kindergarten nach Sprachstandserhebung
Vorlage
51/370/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Für den Einsatz von Logopäden im Jahr 2009 in den Kindertageseinrichtungen zur Förderung von sprachauffälligen Kindern nach der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ stellt das Jugendamt 12.000,00 € zusätzlich zu den Mitteln des Landes in Höhe von 34.000,00 € bereit, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2009. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2009 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

 

Sprachförderung von Kindern im Kindergarten nach Sprachstandserhebung

 

 

Im Frühjahr 2007 nahmen erstmals alle 4jährigen Kinder 2 Jahre vor der Einschulung an der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ teil. In leicht abgewandelter Form wurde der Test in diesem Jahr erneut durchgeführt.

Der Test ist eine vorgezogene Schuleingangsuntersuchung nach § 36 Schulgesetz. Zuständig ist das Schulamt für den Rhein-Kreis. Die Durchführung der Tests erfolgt durch die Grundschulen.

 

Die Eltern der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf erhalten durch das Schulamt des Rhein-Kreises Neuss eine Aufforderung, ihr Kind zu einer Sprachfördermaßnahme anzumelden. Diese soll regelmäßig in dem Kindergarten durchgeführt werden, den das Kind besucht. Zuständig für die Sprachförderung ist die Jugendhilfe. Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes ist der Kindergarten zur Sprachförderung dieser Kinder verpflichtet (§ 13 Abs. 6 KiBiz).

Im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes wurde für insgesamt 50 Kinder ein Sprachförderbedarf festgestellt. Problem ist jedoch, dass sich dieser Bedarf auf nahezu alle Tageseinrichtungen mit in der Regel nur 1 – 2 Kindern verteilt.

Das Land fördert die Sprachförderung der im „Delfin 4“ als sprachauffällig festgestellten Kinder mit jährlich 340,00 € pro Kind (§ 21. Abs. 2 KiBiz). Damit sollen grundsätzlich zusätzliche Erzieher finanziert werden, die eine Sprachförderung in Kleingruppen gewährleisten sollen. Eine regelmäßige Sprachförderung durch den Einsatz zusätzlichen Personals lässt sich aufgrund der starken Vereinzelung von Kindern mit Sprachauffälligkeiten jedoch nicht finanzieren. Die Förderrichtlinien des Landes sehen vor, dass die Mittel auch anderes verwandt werden können, wenn aufgrund der geringen Anzahl der zu fördernden Kinder eine Gruppenförderung nicht möglich ist.

Das Jugendamt hat aufgrund der besonderen Situation der sehr vereinzelt in den Tageseinrichtungen zu fördernden Kinder ein Konzept entwickelt und dies den Trägern und Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen in einem gemeinsamen Gespräch am 21.8.2007 vorgestellt. Das Konzept sieht vor, dass die Träger ihren Anteil des Landes zur Sprachförderung einem gemeinsamen Sprachförder-Pool des Jugendamtes abtreten. Aus diesem Pool wird der Einsatz von Logopäden finanziert, die im Kindergarten eingesetzt werden

- zur Diagnostik und zur unmittelbaren Förderung am Kind

- zur Beratung von Eltern der sprachauffälligen Kinder

- zur Beratung und Unterstützung der Erzieher.

Die Erzieher sollen die Kinder mit Unterstützung der Logopäden darüber hinaus im normalen Alltag des Kindergartens fördern. Neben der unmittelbaren logopädischen Betreuung der Kinder bildet die Weiterbildung der Erzieher in Theorie und Praxis einen weiteren Schwerpunkt im Konzept.

Hierzu wurden in den letzten beiden Jahren Fortbildungen für Erzieher angeboten, in der die Sprachförderung nach Dr. Zvi Penner vermittelt wurde. Alle Tageseinrichtungen sind inzwischen dem gemeinsamen Pool beigetreten.

Für das Jahr 2009 wird eine Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland in Höhe von 34.000,00 € erwartet. Um eine kontinuierliche Begleitung durch die Logopäden sicherzustellen, soll die Förderung durch einen eigenen Beitrag des Jugendamtes von 12.000,00 € für das Jahr 2009 aufgestockt werden.