hier: a) Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Vorbereitung des Beschlusses durch den Kreistag zur Erarbeitung des Entwurfes und der Durchführung der Offenlage
Beschlussempfehlung:
a) Der Kreistag des
Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des
Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 6. Änderung
des Landschaftsplanes II - Dormagen – .
b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung
gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur
Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000,
S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW
S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 6. Änderung des LP II – Dormagen –
und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am
21.12.2011 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss die Durchführung der 6.
Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen –.
Gegenstand dieses
Änderungsverfahrens ist die Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises
Neuss gem. der FFH - Gebietsausweisungen (Richtlinie 92/43/EWG) für das FFH –
Gebiet Wahler Berg (DE-4806-305) auf Grundlage des § 32 Abs. 2 und 3
Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege –
BNatschG vom 29.07.2009, BGBl. I S. 2542).
Die Verwaltung erarbeitete
den Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Bürger gem. 27 a und 27 b Landschaftsgesetz NRW
(LG NRW, GV NRW v. 25.08.2005, S. 568; zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 16.03.2010, GV NRW S. 185).
Die Inhalte des Vorentwurfs sind im Einzelnen der Anlage 1 zu entnehmen.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde in der Zeit vom 05.11. bis 14.12.2012 und für die Bürger in der Zeit vom 12.11. bis 14.12.2012.
In der Anlage 2 sind die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde sowie der Bürger zu dem Änderungsverfahren als Synopse aufgeführt und die Stellungnahmen der Verwaltung im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.
Der Planungs- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: