Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass zur Feststellung bzw. zum
Ausschluss eines möglichen Drogenkonsums im Rahmen der amtsärztlichen
Untersuchungen von Adoptiveltern- und Pflegeelternbewerbern ab sofort die
Urin-Untersuchung durch eine Haar-Analyse ersetzt werden soll.
Das Kreisgesundheitsamt wird vom Kreisjugendamt entsprechend informiert.
Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan – Produkt 060 363 011 –
vorhanden.
Sachverhalt:
Der Prüfung und Auswahl von Adoptiveltern- und Pflegeelternbewerbern
kommt eine wichtige Funktion zu. Die Adoptionsvermittlungsstelle bzw. der
Pflegekinderdienst haben unter den Bewerbern diejenigen zu finden, die sich
tatsächlich für eine Adoptionsvermittlung bzw. für die Ausübung von
Vollzeitpflege eignen und die der hohen Verantwortung, die sie damit
übernehmen, gerecht werden können.
Das Bewerberauswahlverfahren sieht viele Prüfungspunkte vor, die zum
einen die persönlichen Voraussetzungen der Bewerber betreffen, zum anderen aber
auch formelle Kriterien abfragen. Zu diesen gehören u. a. Gesundheitszeugnisse.
Bei der Aufnahme eines Kindes sowie zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis
ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis / Gutachten der Pflegepersonen und
der übrigen Haushaltsangehörigen beim Jugendamt vorzulegen. Der Umfang der
Untersuchungen, der vom Jugendamt mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wurde, soll
dabei insbesondere Auskunft geben über lebensverkürzende Krankheiten,
Suchterkrankungen und/oder Krankheiten oder körperliche und psychische
Behinderungen, durch die die Erziehungsfähigkeit wesentlich herabgesetzt werden
kann.
In diesem Rahmen wird bisher eine Urin-Untersuchung durchgeführt, die
einen möglichen Drogenkonsum offen legen kann. Hierbei kann jedoch nur eine
Auskunft über einen Drogenkonsum der letzten Tage erfolgen.
Auf Grund negativer Erfahrungen anderer Jugendämter mit Pflegeeltern,
die Drogen konsumiert hatten, ist bei vielen Jugendhilfeträgern eine Diskussion
über die Notwendigkeit erweiterter Drogentests entstanden.
Einige Jugendämter – auch im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss – möchten dazu
übergehen, den Urintest durch eine Haar-Analyse zu ersetzen, da auf diese Weise
ein Drogenkonsum der letzten Wochen oder auch Monate nachgewiesen werden kann,
was bei dem bisherigen Test nicht möglich ist. Außerdem ist hier keinerlei
Manipulation durch die zu testenden Personen möglich.
Auch das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss möchte zukünftig die
Haar-Analyse anstelle des Urin-Tests durchführen, um auf diese Weise aussagekräftigere
Ergebnisse über möglichen Drogenkonsum der Adoptiv- und Pflegeeltern-Bewerber
zu erzielen. Auf diese Weise erfolgt eine weitere Anhebung der Qualitätsstandards
im Bewerber-Auswahlverfahren.
Das Kreisjugendamt hat nach öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen seit
5 bzw. 4 Jahren das Pflegekinderwesen für die Städte Kaarst und Meerbusch
übernommen. Eine Abstimmung mit beiden Städten ist vorgesehen. Die Stadt
Meerbusch äußerte bereits Interesse an einer Umstellung der Testung.
Die Kosten für den neuen Test sind um ca. 150 € teurer als bisher. Bei
rund 30 Testungen im Jahr im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Neuss –
JüKoRo – sind hier Mehrkosten etwa in Höhe von insg. 4.500 € zu erwarten. Die
Bewerber strecken die Kosten vor und können eine Erstattung der Kosten beim
Jugendamt beantragen.
Nach Ansicht des Jugendamtes ist die vorgenannte Erhöhung des Aufwandes
jedoch gerechtfertigt, um auf diese Weise die Sicherheit der vermittelten
Kinder weiter zu erhöhen.
Die Verwaltung sieht vor, nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht zu
erstellen um darzulegen, welche Ergebnisse die neuen Tests erbrachten, ob die
Kosten in der oben genannten Höhe entstanden oder eher niedriger ausfielen und
auch, wie das neue Testverfahren von den Bewerbern aufgenommen wurde. Der
Jugendhilfeausschuss wird darüber zu gegebener Zeit entsprechend
informiert.