Betreff
Gesundheitszeugnis für Adoptiv- und Pflegeeltern-Bewerber
Vorlage
51/2551/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass zur Feststellung bzw. zum Ausschluss eines möglichen Drogenkonsums im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchungen von Adoptiveltern- und Pflegeelternbewerbern ab sofort die Urin-Untersuchung durch eine Haar-Analyse ersetzt werden soll.

 

Das Kreisgesundheitsamt wird vom Kreisjugendamt entsprechend informiert.    

 

Die Mittel sind im Haushalt 2013 im Produktplan – Produkt 060 363 011 – vorhanden.

 


Sachverhalt:

Der Prüfung und Auswahl von Adoptiveltern- und Pflegeelternbewerbern kommt eine wichtige Funktion zu. Die Adoptionsvermittlungsstelle bzw. der Pflegekinderdienst haben unter den Bewerbern diejenigen zu finden, die sich tatsächlich für eine Adoptionsvermittlung bzw. für die Ausübung von Vollzeitpflege eignen und die der hohen Verantwortung, die sie damit übernehmen, gerecht werden können.

Das Bewerberauswahlverfahren sieht viele Prüfungspunkte vor, die zum einen die persönlichen Voraussetzungen der Bewerber betreffen, zum anderen aber auch formelle Kriterien abfragen. Zu diesen gehören u. a. Gesundheitszeugnisse.

Bei der Aufnahme eines Kindes sowie zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis / Gutachten der Pflegepersonen und der übrigen Haushaltsangehörigen beim Jugendamt vorzulegen. Der Umfang der Untersuchungen, der vom Jugendamt mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wurde, soll dabei insbesondere Auskunft geben über lebensverkürzende Krankheiten, Suchterkrankungen und/oder Krankheiten oder körperliche und psychische Behinderungen, durch die die Erziehungsfähigkeit wesentlich herabgesetzt werden kann.

In diesem Rahmen wird bisher eine Urin-Untersuchung durchgeführt, die einen möglichen Drogenkonsum offen legen kann. Hierbei kann jedoch nur eine Auskunft über einen Drogenkonsum der letzten Tage erfolgen.  

 

Auf Grund negativer Erfahrungen anderer Jugendämter mit Pflegeeltern, die Drogen konsumiert hatten, ist bei vielen Jugendhilfeträgern eine Diskussion über die Notwendigkeit erweiterter Drogentests entstanden.

Einige Jugendämter – auch im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss – möchten dazu übergehen, den Urintest durch eine Haar-Analyse zu ersetzen, da auf diese Weise ein Drogenkonsum der letzten Wochen oder auch Monate nachgewiesen werden kann, was bei dem bisherigen Test nicht möglich ist. Außerdem ist hier keinerlei Manipulation durch die zu testenden Personen möglich.

 

Auch das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss möchte zukünftig die Haar-Analyse anstelle des Urin-Tests durchführen, um auf diese Weise aussagekräftigere Ergebnisse über möglichen Drogenkonsum der Adoptiv- und Pflegeeltern-Bewerber zu erzielen. Auf diese Weise erfolgt eine weitere Anhebung der Qualitätsstandards im Bewerber-Auswahlverfahren.

 

Das Kreisjugendamt hat nach öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen seit 5 bzw. 4 Jahren das Pflegekinderwesen für die Städte Kaarst und Meerbusch übernommen. Eine Abstimmung mit beiden Städten ist vorgesehen. Die Stadt Meerbusch äußerte bereits Interesse an einer Umstellung der Testung.

 

Die Kosten für den neuen Test sind um ca. 150 € teurer als bisher. Bei rund 30 Testungen im Jahr im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Neuss – JüKoRo – sind hier Mehrkosten etwa in Höhe von insg. 4.500 € zu erwarten. Die Bewerber strecken die Kosten vor und können eine Erstattung der Kosten beim Jugendamt beantragen.

Nach Ansicht des Jugendamtes ist die vorgenannte Erhöhung des Aufwandes jedoch gerechtfertigt, um auf diese Weise die Sicherheit der vermittelten Kinder weiter zu erhöhen.

 

Die Verwaltung sieht vor, nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht zu erstellen um darzulegen, welche Ergebnisse die neuen Tests erbrachten, ob die Kosten in der oben genannten Höhe entstanden oder eher niedriger ausfielen und auch, wie das neue Testverfahren von den Bewerbern aufgenommen wurde. Der Jugendhilfeausschuss wird darüber zu gegebener Zeit entsprechend informiert.