Betreff
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen/Innen für die Wahlperiode 2014 bis 2018
Vorlage
51/2566/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den vorgeschlagenen Personen laut vorliegenden Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen/innen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 für den Landgerichtsbezirk Mönchengladbach und den Landgerichtsbezirk Düsseldorf zu.

 


Sachverhalt:

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen/Innen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 entsprechend dem gem. Runderlass des Justizministeriums (3321 I B. 2) und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 – 6153) vom 04.03.2009, in der Fassung vom 22.02.2011

 

Der Präsident des Landgerichtes Mönchengladbach hat für den Bereich des Kreisjugendamtes

- Amtsgerichtsbezirk Grevenbroich (Bereich Jüchen und Rommerskirchen) – für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl der Jugendhauptschöffen/innen festgelegt:

 

1.                    Für die Jugendkammer beim Landgericht Mönchengladbach:

zwei weibliche und ein männlicher Hauptschöffe.

 

2.                           Für das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht beim Landgericht Mönchengladbach:

zwei weibliche und ein männlicher Hauptschöffe.

 

In die Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen aufgenommen werden:

 

Zu 1.:             Vier Frauen und zwei Männer als Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für die Jugendkammer (siehe Liste 1)

Zu 2.:             Vier Frauen und zwei Männer als Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für das

                        gemeinschaftliche Jugendschöffengericht (siehe Liste 2).

 

 

Der Präsident des Landgerichtes Düsseldorf hat für den Bereich des Kreisjugendamtes –Amtsgericht Neuss (Bereich Korschenbroich)- für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl der Jugendhauptschöffen/innen und Jugendhilfsschöffen/innen festgelegt:

 

1.                           Für das Schöffengericht Neuss:

5 Jugendhauptschöffen/innen

 

2.                           Für das Schöffengericht Neuss

3 Jugendhilfsschöffen/innen

 

In die Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen aufgenommen werden.

 

zu 1.:             5 Frauen / 5 Männer als Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss (siehe Liste 3).

zu 2.:             3 Frauen / 3 Männer als Jugendhilfsschöffinnen und Jugendhilfsschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Neuss (siehe Liste 4).

 

Die erforderliche Zahl der zu meldenden Männer für die Wahl zum Jugendhaupt- bzw. Hilfsschöffen für das Jugendschöffengericht Neuss konnte nicht eingehalten bzw. erreicht werden. Insgesamt erfolgten nur fünf Bewerbungen von Männern.

 

Personen die bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als ehrenamtlicher Richter in der Strafrechtspflege tätig waren und von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert, konnten nicht berücksichtigt werden.

 

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Nach Beschlussfassung sind die Vorschlagslisten im Jugendamt eine Woche lang öffentlich zu jedermanns Einsicht aufzulegen.

 

Die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses gilt als Vorschlagsliste im Sinne des § 36 GVG (§ 35 Abs. 3 JGG). Bezüglich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird auf den beiliegenden Runderlass des Justizministeriums (3321 I B.2) und des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 - 6153) vom 04.03.2009, in der Fassung vom 22.02.2011 hingewiesen.