Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss
stimmt den vorgeschlagenen Personen laut vorliegenden Vorschlagslisten zur Wahl
der Jugendschöffen/innen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 für den
Landgerichtsbezirk Mönchengladbach und den Landgerichtsbezirk Düsseldorf zu.
Sachverhalt:
Vorbereitung und Durchführung der Wahl der
Jugendschöffen/Innen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 entsprechend dem gem.
Runderlass des Justizministeriums (3321 I B. 2) und des Ministeriums für
Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 – 6153) vom 04.03.2009, in
der Fassung vom 22.02.2011
Der Präsident des Landgerichtes
Mönchengladbach hat für den Bereich des Kreisjugendamtes
- Amtsgerichtsbezirk Grevenbroich (Bereich
Jüchen und Rommerskirchen) – für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl
der Jugendhauptschöffen/innen festgelegt:
1. Für
die Jugendkammer beim Landgericht Mönchengladbach:
zwei weibliche und
ein männlicher Hauptschöffe.
2.
Für das
gemeinschaftliche Jugendschöffengericht beim Landgericht Mönchengladbach:
zwei weibliche und ein männlicher Hauptschöffe.
In die
Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen
aufgenommen werden:
Zu 1.: Vier Frauen und zwei Männer als
Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für die Jugendkammer (siehe Liste 1)
Zu 2.: Vier Frauen und zwei Männer als
Hauptschöffinnen und Hauptschöffen für das
gemeinschaftliche
Jugendschöffengericht (siehe Liste 2).
Der Präsident des
Landgerichtes Düsseldorf hat für den Bereich des Kreisjugendamtes –Amtsgericht
Neuss (Bereich Korschenbroich)- für die zu erstellende Vorschlagsliste die Zahl
der Jugendhauptschöffen/innen und Jugendhilfsschöffen/innen festgelegt:
1.
Für das
Schöffengericht Neuss:
5 Jugendhauptschöffen/innen
2.
Für das
Schöffengericht Neuss
3 Jugendhilfsschöffen/innen
In die
Vorschlagsliste soll die doppelte Zahl der benötigten Schöffen/innen
aufgenommen werden.
zu 1.: 5 Frauen / 5 Männer als
Jugendhauptschöffinnen und Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht
beim Amtsgericht Neuss (siehe Liste 3).
zu 2.: 3 Frauen / 3 Männer als
Jugendhilfsschöffinnen und Jugendhilfsschöffen für das Jugendschöffengericht
beim Amtsgericht Neuss (siehe Liste 4).
Die erforderliche
Zahl der zu meldenden Männer für die Wahl zum Jugendhaupt- bzw. Hilfsschöffen für
das Jugendschöffengericht Neuss konnte nicht eingehalten bzw. erreicht werden.
Insgesamt erfolgten nur fünf Bewerbungen von Männern.
Personen die bereits
in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden als ehrenamtlicher Richter in der
Strafrechtspflege tätig waren und von denen die letzte Amtsperiode zum
Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert, konnten nicht
berücksichtigt werden.
Die Aufnahme in die
Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses. Nach Beschlussfassung sind die Vorschlagslisten im
Jugendamt eine Woche lang öffentlich zu jedermanns Einsicht aufzulegen.
Die Vorschlagsliste
des Jugendhilfeausschusses gilt als Vorschlagsliste im Sinne des § 36 GVG (§ 35
Abs. 3 JGG). Bezüglich des Verfahrens zur Vorbereitung und Durchführung der
Wahl der Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wird
auf den beiliegenden Runderlass des Justizministeriums (3321 I B.2) und des
Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (313 - 6153) vom
04.03.2009, in der Fassung vom 22.02.2011 hingewiesen.