Betreff
Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle
Vorlage
68/2568/XV/2013
Aktenzeichen
68.3-8/5
Art
Bericht

Mit Schreiben vom 17.04.2013 (s. Anlage 1) hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW die Kreise und kreisfreien Städte darüber informiert, dass beabsichtigt ist, bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes verbindliche Anlagenzuweisungen vorzunehmen. Begründet wird dies insbesondere mit der regionalen Entsorgungsautarkie sowie mit der Stärkung des Nähe-Prinzipes.

Eine solche verbindliche Anlagenzuweisung würde den Rhein-Kreis Neuss, spätestens nach Auslaufen des Entsorgungsvertrages zum 31.12.2016, bei der Neugestaltung der Entsorgungswege binden und somit Ausschreibungen von Entsorgungsleistungen im freien Wettbewerb verhindern.

 

Der Landrat hat daher mit Schreiben vom 06.05.2013 dem Land gegenüber deutlich seine Bedenken gegen die beabsichtigten Anlagenzuweisungen vorgetragen.

 

Das Schreiben des Landrates ist als Anlage 2 beigefügt.