Sachverhalt:
In den Sitzungen des Planungs – und Umweltausschusses ist über den
jeweiligen Stand der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
(EG-WRRL) bereits mehrfach berichtet worden.
Die EG-WRRL verfolgt das Ziel, in allen Wasserkörpern den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial bis spätestens 2027 zu erreichen. Defizite im Bereich Gewässerstrukturgüte und Durchgängigkeit der Gewässer sind in vielen Fällen der Grund dafür, dass dieses Ziel noch nicht erreicht wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat als wesentlichen Baustein des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-WRRL das „Programm Lebendige Gewässer“ aufgelegt, mit dem Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit konkretisiert und auf einvernehmlichem Weg umgesetzt werden sollen.
Ein Instrument dazu ist die kooperative Erarbeitung von
Umsetzungsfahrplänen durch Maßnahmenträger, Kommunen, Kreise, Gewässeranlieger
und –nutzer, Interessenvertreter und Fachbehörden.
Die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat die Leitung der
Kooperation für die Planungseinheit PE_RHE_1200 (Linke Rheinzuflüsse
Neuss-Uerdingen) übernommen und in dieser Funktion sowohl Workshops
organisiert, als auch das gemeinsame Arbeitsergebnis aller
wasserwirtschaftlichen Akteure, die in der Kooperation mitgearbeitet haben, zu
einem Umsetzungsfahrplan zusammengefasst.
Der Umsetzungsfahrplan ist der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung
zugeleitet worden. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt der Kooperationsleitung
nun vor.
Die Bezirksregierung stellt darin fest, dass die Vorgaben des vom
MKULNV zur Verfügung gestellten Musterumsetzungsfahrplans überwiegend
eingehalten wurden. Im Rahmen der vorzunehmenden Fortschreibung des
Umsetzungsfahrplans wird jedoch Überarbeitungsbedarf in Bezug auf die
Maßnahmenqualität festgestellt. Es sind in dem zur Prüfung vorgelegten
Umsetzungsfahrplan nicht genug sog. „harte Einzelmaßnahmen“, d.h. solche, die
auf eine Verlagerung der Linienführung und der Querprofile von Gewässer und Aue
abzielen, die zur Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit in den
Gewässern besonders wirksam sind, dargestellt.
Im Rahmen eines Jahrestreffens der Kooperationsmitglieder am 13.06.2013
im Hause der Kreisverwaltung, welches in erster Linie der gegenseitigen
Information über durchgeführte und geplante Maßnahmen des Umsetzungsfahrplans
dienen soll, werden seitens der Bezirksregierung die Ergebnisse der Prüfung des
Umsetzungsfahrplans und die nächsten Arbeitsschritte für die Fortschreibung des
Umsetzungsfahrplans vorgestellt.