Beschlussempfehlung:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die vorgestellte Entwurfsplanung für die K 37n Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren der Stadt Kaarst dient. Darüber hinaus wird die Verwaltung parallel hierzu beauftragt, alle notwendigen weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme einzuleiten.

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 04.03.2008 über die K 37n Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn berichtet und einen Ausblick über die anstehenden Planungsschritte gegeben.

 

Nach einem ersten Erörterungsgespräch im Februar 2008 zwischen Verwaltung und Stadt Kaarst ist im April 2008 mit der Auftragsvergabe für den straßenplanerischen Entwurf (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) an die Planungsgruppe Skribbe – Jansen GmbH der offizielle Startschuss für die K 37n Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn beim Kreis gefallen.

 

Als ein wesentliches Ergebnis des Erörterungsgesprächs im Februar 2008 wurde zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern einvernehmlich festgelegt, dass die Stadt Kaarst für die Gesamtbaumaßnahme das Baurecht über Bebauungsplanverfahren schafft. Der Kreis wird im Vorfeld ─ basierend auf der bestehenden städtischen Vorplanung ─  die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Maßnahme erstellen, die als Grundlage für die Festsetzungen in den Bebauungsplänen dient. Der Grunderwerb der Gesamtmaßnahme wird vollständig von der Stadt Kaarst durchgeführt.

 

Unter dem Vorbehalt der Vorlage des uneingeschränkten Baurechts kann die Verwaltung den Zuschussantrag bis zum 01. Juni 2009 bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf stellen.
Aufgrund des positiven Verlaufs des im September 2008 stattgefunden Programmsgesprächs — in dem die zugegen gewesenen Vertreter des Ministeriums für Bauen und Verkehr (MBV) und der Bezirksregierung Düsseldorf die Gesamtmaßnahme für das Jahr 2011 mit der Option einer vorzeitigen Bauerlaubnis in 2010 eingestuft haben — und unter der Voraussetzung, dass die anteilige Finanzierung der Regiobahn gesichert ist, kann mit der Gesamtmaßnahme entsprechend dem Kreisstraßenbauprogramm gegen Ende 2010 begonnen werden.

 

Der straßenplanerische Entwurf ist seitens der Verwaltung zwischenzeitlich soweit vorangetrieben worden, dass sich die Planung zurzeit in der Feinabstimmung befindet.

Herr Rathmann von der Planungsgruppe Skribbe – Jansen GmbH wird in der Sitzung die Planung vorstellen und den aktuellen Sachstand erläutern.