- Vorstellung der Planung -
Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, dass die vorgestellte Entwurfsplanung für die K 37n
Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren
der Stadt Kaarst dient. Darüber hinaus wird die Verwaltung parallel hierzu
beauftragt, alle notwendigen weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme
einzuleiten.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Nahverkehrs-
und Straßenbauausschusses am 04.03.2008 über die K 37n Bahnübergangsbeseitigung
Regiobahn berichtet und einen Ausblick über die anstehenden Planungsschritte
gegeben.
Nach einem ersten Erörterungsgespräch im Februar 2008
zwischen Verwaltung und Stadt Kaarst ist im April 2008 mit der Auftragsvergabe
für den straßenplanerischen Entwurf (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) an die
Planungsgruppe Skribbe – Jansen GmbH der offizielle Startschuss für die K 37n
Bahnübergangsbeseitigung Regiobahn beim Kreis gefallen.
Als ein wesentliches Ergebnis des Erörterungsgesprächs im
Februar 2008 wurde zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern
einvernehmlich festgelegt, dass die Stadt Kaarst für die Gesamtbaumaßnahme das
Baurecht über Bebauungsplanverfahren schafft. Der Kreis wird im Vorfeld ─
basierend auf der bestehenden städtischen Vorplanung ─ die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die
Maßnahme erstellen, die als Grundlage für die Festsetzungen in den
Bebauungsplänen dient. Der Grunderwerb der Gesamtmaßnahme wird vollständig von
der Stadt Kaarst durchgeführt.
Unter dem Vorbehalt der Vorlage des uneingeschränkten
Baurechts kann die Verwaltung den Zuschussantrag bis zum 01. Juni 2009 bei der
zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf stellen.
Aufgrund des positiven Verlaufs des im September 2008 stattgefunden
Programmsgesprächs — in dem die zugegen gewesenen Vertreter des Ministeriums
für Bauen und Verkehr (MBV) und der Bezirksregierung Düsseldorf die
Gesamtmaßnahme für das Jahr 2011 mit der Option einer vorzeitigen Bauerlaubnis
in 2010 eingestuft haben — und unter der Voraussetzung, dass die anteilige
Finanzierung der Regiobahn gesichert ist, kann mit der Gesamtmaßnahme
entsprechend dem Kreisstraßenbauprogramm gegen Ende 2010 begonnen werden.
Der straßenplanerische Entwurf ist seitens der Verwaltung
zwischenzeitlich soweit vorangetrieben worden, dass sich die Planung zurzeit in
der Feinabstimmung befindet.
Herr Rathmann von der Planungsgruppe Skribbe – Jansen GmbH
wird in der Sitzung die Planung vorstellen und den aktuellen Sachstand
erläutern.