Betreff
Wahl eines Hauptverwaltungsbeamten und seines Stellvertreters als Beanstandungsbeamte
Vorlage
010/053/XVI/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, für die laufende Wahlperiode für die nachfolgend genannten Funktionen folgende Personen vorzuschlagen und zu wählen:

 

a)       zum Beanstandungsbeamten                   -   der von der Stadt Neuss 

                                                               Vorgeschlagene

 

b)       zum Stellvertreter des                   -   Landrat

          Beanstandungsbeamten                     Hans-Jürgen Petrauschke

 

 


Sachverhalt:

Nach § 11 Abs. 3 SpkG muss an der Sitzung des Verwaltungsrates ein Hauptverwaltungsbeamter, im Vertretungsfall sein Vertreter im Amt teilnehmen, auch wenn er nicht zum vorsitzenden Mitglied gewählt ist.

Bei Zweckverbandssparkassen werden der Hauptverwaltungsbeamte und sein Stellvertreter von der Vertretung des Zweckverbandes aus dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder gewählt.

 

War bisher ein Hauptverwaltungsbeamter zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt, so wurde auch zum sogenannten Beanstandungsbeamten gewählt.