Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2012
Vorlage
20/2679/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 vorab zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 53 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung NRW hat der Rhein-Kreis Neuss zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wurde am 09.09.2013 aufgestellt. Er weist einen Fehlbetrag in Höhe von 1.066.618,84 Euro aus. Die Entwürfe der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung sind als Anlagen beigefügt.

Entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 dem Kreistag in seiner Sitzung am 18.09.2013 vorgelegt. Danach erfolgt die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Anschließend kann der Jahresabschluss 2012 vom Kreistag endgültig festgestellt werden.

Die Verwaltung wird im Übrigen in der Sitzung vortragen.