Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zum Thema "Bürgermeisterin-Wahl" vom 16.09.2013
Vorlage
32/2719/XV/2013
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Vorbemerkung

 

Die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss hat nicht der Erklärung der Stadt Grevenbroich zu den Kosten widersprochen. Die Kosten für die öffentliche Hand sind gleich hoch, gleichgültig, ob die Landratswahl allein oder gemeinsam mit der Bürgermeisterwahl stattfindet. Die interne Kostenverteilung könnte man anders als bisher vornehmen.

 

Antwort

 

Zu Frage 1.

 

Diese Frage ist so nicht zu beantworten. Da nicht klar ist, ob die nun – wieder – eingeführte Stichwahl zum Tragen kommt, ist der Aufwand, der die Wahl selbst betrifft, nicht klar zu beziffern.

 

Zum Anderen ist nicht vorherzusehen, ob es zu einer Wiederwahl des Hauptverwaltungsbeamten kommt oder nicht. Kommt es nicht zu einer Wiederwahl, müssen die jeweiligen Gebietskörperschaften neben dem Gehalt für den neuen Hauptverwaltungsbeamten noch die Pensionslasten des bisherigen Hauptverwaltungsbeamten tragen; dies stellt sich in jeder Kommune anders dar.

 

Zu Frage 2

 

Nach den bisherigen Äußerungen ist davon auszugehen, dass nur 2 von 8 Bürgermeistern von der in Aussicht gestellten, aber noch nicht vom Landesgesetzgeber verabschiedeten gesetzlich neu eingeführten Möglichkeit des frühzeitigen Rücktritts Gebrauch machen werden.