Sachverhalt:
Vorbemerkung
Die
Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss hat nicht der Erklärung der Stadt
Grevenbroich zu den Kosten widersprochen. Die Kosten für die öffentliche Hand
sind gleich hoch, gleichgültig, ob die Landratswahl allein oder gemeinsam mit
der Bürgermeisterwahl stattfindet. Die interne Kostenverteilung könnte man
anders als bisher vornehmen.
Antwort
Zu
Frage 1.
Diese
Frage ist so nicht zu beantworten. Da nicht klar ist, ob die nun – wieder –
eingeführte Stichwahl zum Tragen kommt, ist der Aufwand, der die Wahl selbst
betrifft, nicht klar zu beziffern.
Zum
Anderen ist nicht vorherzusehen, ob es zu einer Wiederwahl des
Hauptverwaltungsbeamten kommt oder nicht. Kommt es nicht zu einer Wiederwahl,
müssen die jeweiligen Gebietskörperschaften neben dem Gehalt für den neuen
Hauptverwaltungsbeamten noch die Pensionslasten des bisherigen
Hauptverwaltungsbeamten tragen; dies stellt sich in jeder Kommune anders dar.
Zu
Frage 2
Nach
den bisherigen Äußerungen ist davon auszugehen, dass nur 2 von 8 Bürgermeistern
von der in Aussicht gestellten, aber noch nicht vom Landesgesetzgeber
verabschiedeten gesetzlich neu eingeführten Möglichkeit des frühzeitigen
Rücktritts Gebrauch machen werden.