Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit dem Wechsel von Kindern und Jugendlichen von ihrer Herkunftsfamilie
in eine neue Familie nimmt die Hilfeform der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
eine besondere Stellung unter den erzieherischen Hilfen des SGB VIII ein.
Kinder und Jugendliche werden mit dieser Hilfeform durch das Jugendamt
gezielt in dem privaten und geschützten Raum einer Familie untergebracht.
Darüber hinaus sind die Pflegeeltern in der Regel keine ausgebildeten
Fachkräfte.
Damit dieser Wechsel gelingt und die betroffen Kinder und Jugendlichen
in einem neuen und liebevollen Zuhause aufwachsen können, sind viele
Arbeitsschritte erforderlich.
Mit dem Leitfaden für das Pflegekinderwesen hat das Jugendamt im Januar
2011 dieses Arbeitsfeld und die damit verbundenen Verfahrensschritte verbindlich
beschrieben und festgelegt.
Vorgestellt und verabschiedet wurde der Leitfaden im
Kreisjugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 11.11.2010.
Zum 01.07.2013 ist dieser Leitfaden nun in Absprache mit den
Jugendämtern Kaarst und Meerbusch überarbeitet und aktualisiert worden. Die
Änderungen sind in der Anlage 1 zusammengefasst.