Betreff
Förderung der Erweiterung der kommunalen Kindertageseinrichtung "Sausewind" Weststraße in Hochneukirch
Vorlage
51/2758/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.  Die Gemeinde Jüchen wird auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008,

 

Ø  für die Erweiterung der kommunalen Kindertageseinrichtung „Sausewind“ in Jüchen –Hochneukirch um eine Gruppe der Gruppenform I mit 6 Plätzen  für Kinder ab 2 Jahren und 14 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren ein Kreiszuschuss zu den Baukosten in  Höhe von 50 % = 250.000,00 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 500.000,00 Euro gewährt.

Ø  zu den Einrichtungskosten ein Zuschuss in Höhe von 50 % = 25.000,00 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 50.000,00 Euro gewährt.

 

2.  Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung ausgezahlt. Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 Jahre und 10 Jahre für die Inneneinrichtung.

3.  Die Mittel sind im Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes ausgezahlt.

 

 


Sachverhalt:

Auch für den Bereich Hochneukirch, Holz und Otzenrath in der Gemeinde Jüchen musste im Rahmen der Bedarfsplanung 2012/13 und der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2013/14 festgestellt werden, dass dort zum Kindergartenjahr 2014/15 Plätze für Kinder über und unter 3 Jahren fehlen werden.

Ursache dafür ist:

 

-       die Umwandlung von Kindergartengruppen in Gruppen für Kinder unter 3 Jahren und

-       die relativ starke Bautätigkeit an den Umsiedlungsorten Holz und Otzenrath und damit verbunden der Zuzug von Familien mit Kindern

 

Um dem Bedarf nach zusätzlichen Plätzen gerecht zu werden hat die Gemeinde Jüchen beschlossen, die kommunale Kindertageseinrichtung auf der Weststraße um eine Gruppe der Gruppenform I für 6 Kinder ab 2 Jahren und 14 Kindern ab 3 Jahren zu erweitern.

Um die neue Gruppe in die bestehende Kindertageseinrichtung integrieren zu können, müssen umfangreiche Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen mit Gesamtkosten in Höhe von 550.000 € umgesetzt werden. Zu den Baukosten kommen Einrichtungskosten in Höhe von 50.000 €.

Auch hier ist das Kreisbauamt federführend und hat ein schlüssiges Konzept entwickelt, das mit dem Kreis- und Landesjugendamt abgestimmt wurde. Das Landesjugendamt hat eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB 8 in Aussicht gestellt.

 

Nach der Erweiterung verfügt die Einrichtung über 5 Gruppen mit

 

- 20 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren,

 

- 10 Plätzen für Kinder mit einer Behinderung und

 

- 50 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren.

 

Da zurzeit keine Landes- oder Bundesmittel für den U3-Ausbau zur Verfügung stehen und für die Schaffung von Plätzen für Kinder über 3 Jahren grundsätzlich keine Landesmittel fließen, können die Kosten für die Gemeinde Jüchen und damit die Zuschüsse des Kreisjugendamtes leider nicht reduziert werden.

Sollten Bundes- oder Landesmittel für den U3-Ausbau in absehbarer Zeit zur Verfügung gestellt werden, werden diese beantragt und der Kreiszuschuss entsprechend reduziert.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Jüchen hat einen Zuschuss in Höhe von 50 % = 550.000 € zu den Bau- und Einrichtungskosten beantragt.