Betreff
Förderung der Erweiterung der kommunalen Kindertageseinrichtung "Villa Kunterbunt" Steinstraße in Jüchen
Vorlage
51/2759/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.  Die Gemeinde Jüchen wird auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008,

 

Ø  für die Erweiterung der kommunalen Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“ in Jüchen um 2 Gruppen der Gruppenform I mit insgesamt 12 Plätzen  für Kinder ab 2 Jahren und 28 Plätzen für Kinder ab 3 Jahren ein Kreiszuschuss zu den Baukosten in  Höhe von 50 % = 600.000,00 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 1.200.000,00 Euro gewährt.

Ø  zu den Einrichtungskosten ein Zuschuss in Höhe von 50 % = 50.000,00 Euro zu Gesamtkosten in Höhe von 100.000,00 Euro gewährt.

 

 

2.  Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung ausgezahlt. Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 Jahre und 10 Jahre für die Inneneinrichtung.

3.   Die Mittel sind im Haushalt 2014 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und werden

     vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes ausgezahlt.


Sachverhalt:

Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, gemäß

§ 24 SGB VIII einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung. Darüber hinaus haben alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.  Im Rahmen der Bedarfsplanung zum Kindergartenjahr 2012/13 und den Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2013/14 ist deutlich geworden, dass in Jüchen Plätze für Kinder über 3 Jahre, aber auch Plätze für Kinder unter 3 Jahren zum Kindergartenjahr 2014/15 fehlen werden.

Ursache dafür

 

-       ist die Umwandlung von Kindergartengruppen zu Gruppen für Kinder unter 3 Jahren

-       sind die Zuzüge von vielen jungen Familien mit Kindern in das Neubaugebiet „Auenfeld“.

 

Die Schaffung von 2 Gruppen der Gruppenform I für je 6 Kinder ab 2 Jahren und 14 Kindern ab 3 Jahren ist deshalb notwendig.

Nach umfassenden Beratungen hat sich die Gemeinde Jüchen dazu entschlossen, die kommunale  Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt zu erweitern. Die Erweiterung wird durch den Umbau der Bürgerhalle an der Alleestraße, unter Federführung des Kreisbauamtes, realisiert. In der Bürgerhalle werden zwei Gruppen jeweils mit Gruppen-, Neben- und Schlafraum, eine Küche und ein Personalraum sowie ein „Indoorspielplatz“ entstehen. Dem Indoorspielplatz kommt eine besondere Bedeutung zu, da das Außengelände für die relativ große Anzahl von Kindern, nach den Richtlinien des Landesjugendamtes, nicht ausreichend groß genug ist. Er sorgt nicht nur für zusätzliche Spielflächen, besonders bei schwierigen Witterungslagen und Veranstaltungen hat er enorme Vorteile.

Die gesamte Einrichtung hat nach der Erweiterung insgesamt 6 Gruppen. In 4 Gruppen werden 28 Kinder unter 3 Jahren betreut, darüber hinaus stehen 92 Plätze für Kinder ab 3 Jahren zur Verfügung.

Das Landesjugendamt war an den Planungen beteiligt und hat dem Gesamtkonzept zugestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis nach § 45 SGB 8 in Aussicht gestellt.

 

Mit der Baumaßnahme soll im Oktober 2013 begonnen werden, damit die Fertigstellung zum Kindergartenjahr 2014/15 sichergestellt ist.

 

Das Kreisbauamt hat für die Baumaßnahme Gesamtkosten in Höhe von 1.200.000 € ermittelt zuzüglich der Kosten für die Inneneinrichtung in Höhe von 100.000 €

 

Da zurzeit keine Landes- oder Bundesmittel für den U3-Ausbau zur Verfügung stehen und für die Schaffung von Plätzen für Kinder über 3 Jahren grundsätzlich keine Landesmittel fließen, können die Kosten für die Gemeinde Jüchen und damit die Zuschüsse des Kreisjugendamtes leider nicht reduziert werden.

Sollten Bundes- oder Landesmittel für den U3-Ausbau in absehbarer Zeit zur Verfügung gestellt werden, werden diese entsprechend beantragt und der Kreiszuschuss reduziert.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Jüchen hat einen Zuschuss in Höhe von 50 % = 650.000 € zu den Bau- und Einrichtungskosten beantragt.