Betreff
Betreuungsgeld
Vorlage
51/2761/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Das Betreuungsgeld ist zum 01. August 2013 in Kraft getreten. Die Durchführung des Betreuungsgeldes ist mit Zuständigkeitsverordnung auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen worden. Wie bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses mitgeteilt wurde, versucht die Elterngeldstelle diese neue Aufgabe zunächst ohne zusätzliches Personal zu bewältigen. Die sehr guten Laufzeiten bei der Bearbeitung des Elterngeldes werden sich dadurch etwas verschlechtern.

 

Für sehr viel Unruhe hat die Anordnung des MAIS gesorgt, dass der Einsatz von Landespersonal, das bei der Auflösung der Versorgungsämter auf die Kreise und kreisfreien Städte übergeleitet wurde, nur auf die Wahrnehmung der Aufgaben des Elterngeldes beschränkt ist. Mit Datum vom 31.07.2013 wurde daraufhin die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft angeschrieben, um für Klärung in der Angelegenheit zu sorgen. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

Bei der Elterngeldstelle sind 2 Beamte (1 Vollzeit- und 1 Teilzeitkraft) und 4 Landesangestellte (2 Vollzeit- und 2 Teilzeitkräfte) beschäftigt.

 

Mit Datum vom 30.08.2013 liegen 210 Anträge auf Betreuungsgeld vor die sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss aufteilen:

Neuss                     69

Dormagen               22

Grevenbroich           35

Kaarst                              20

Korschenbroich        21

Meerbusch              17

Jüchen                    18

Rommerskirchen        8

 

Zum 01.01.2014 soll das Betreuungsgeldergänzungsgesetz in Kraft treten. Wesentlicher Inhalt ist eine Erhöhung der Leistung um 15 € monatlich, wenn das Betreuungsgeld in einen Altersvorsorgevertrag, einen Basisrentenvertrag oder einen Bildungssparvertrag investiert wird.