Betreff
Erweiterung der Martinusschule in Kaarst um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Vorlage
40/2770/XV/2013
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Zum 01.08.2013 ist die Martinusschule in Kaarst (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss übergegangen. Bisheriger Schulträger war der Schulverband Kaarst-Korschenbroich. Grundlage des Schulträgerwechsels ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und dem Schulverband Kaarst-Korschenbroich sowie den Städten Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch vom 28.06.2013. Der Kreistag hatte den Schulträgerwechsel und den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 19.12.2012 beschlossen. Am 18.06.2013 hat der Kreistag ergänzend beschlossen, für die Martinusschule die Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung der Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern zu beantragen und die Martinusschule ab dem Schuljahr 2013/2014 um den Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung zu erweitern. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 25.07.2013 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung, den Schulträgerwechsel sowie (befristet bis zum Ablauf des Schuljahres 2014/2015) die Fortführung der Martinusschule unterhalb der Mindestschülerzahl genehmigt.

 

Die Entscheidung über die Erweiterung der Martinusschule um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung hat die Bezirksregierung Düsseldorf zurückgestellt. Die Bezirksregierung Düsseldorf benötigt für ihre Entscheidung Beschlüsse des Kreistages und der Schulkonferenz, ob die Erweiterung um den zusätzlichen Förderschwerpunkt in kooperativer oder integrativer Form erfolgen und ob der Antrag für die Primarstufe oder für die Sekundarstufe I oder für beide Stufen gelten soll.

 

Bei der kooperativen Form werden die Kinder mit den beiden Förderschwerpunkten in zwei separaten Abteilungen unterrichtet. Bei der integrativen Form werden die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen gemeinsam mit den Kindern unterrichtet, die sowohl den Förderschwerpunkt Lernen als auch den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung haben.

 

Das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss und die Schulleitung der Martinusschule haben sich dafür ausgesprochen, die Martinusschule um den zusätzlichen Förderschwerpunkt in integrativer Form zu erweitern. Die Erweiterung soll sowohl für die Primarstufe als auch für die Sekundarstufe I gelten. Die Schulkonferenz der Martinusschule wird voraussichtlich Anfang Oktober 2013 über die Erweiterung um den zusätzlichen Förderschwerpunkt beraten.

 

Da die Bezirksregierung Düsseldorf ein kurzfristiges Votum des Schulträgers erbeten hatte, hat die Verwaltung vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse am 04.09.2013 bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, dass die Martinusschule in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I um den Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in integrativer Form erweitert wird. Der Antrag war mit dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss sowie der Schulleitung der Martinusschule abgestimmt.

 

Der Kreistag hat dann in seiner Sitzung am 18.09.2013 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW beschlossen, dass die Martinusschule in Kaarst (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) ab dem Schuljahr 2013/2014  in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I um den Schwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung in integrativer Form erweitert wird.

 

Die Schulkonferenz der Martinusschule wird voraussichtlich Anfang Oktober über die Erweiterung des Förderschwerpunktes beraten. Die Verwaltung wird in der Sitzung über das Ergebnis berichten.