Sachverhalt:

Zum Zeitpunkt der letzten Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 13. Februar d. J. lagen die Ergebnisse des sicherheitstechnischen Gutachtens als Entwurfsfassung bereits vor.

 

Der Ausschuss hat insoweit insbesondere zur Kenntnis genommen, dass demnach die durch die Planung der Anschlussstelle ausgelöste Störfallproblematik allein durch technische Vorkehrungen und Maßnahmen nicht gelöst werden kann.

 

Ausgehend hiervon bestand sowohl auf politischer wie Verwaltungsebene darin Konsens, nunmehr - den Empfehlungen des Gutachters folgend - eine Lösung im Wege eines umfassenden rechtlichen Abwägungsprozesses anzustreben. Diesem Ansatz diente sodann ein von der Verwaltungsleitung initiierter Behördentermin am 11. März dieses Jahres.

 

Die zusammengefassten Ergebnisse dieses unter Beteiligung des LANUV´s NRW, der Bezirksregierung Düsseldorf, der Städte Neuss und Dormagen sowie des TÜV Nord stattgefundenen Abstimmungstermins können dem als Anlage 1 beigefügten Kurzvermerk entnommen werden.

 

In einem mehrseitigen Schreiben hat sich Hr. Landrat Petrauschke nachfolgend persönlich an die Düsseldorfer Regierungspräsidentin, Fr. Lütkes, gewandt und die Gesamtthematik auch im Hinblick auf die Bedeutung der geplanten Anschlussstelle für das interkommunale Gewerbegebiet „Am Silbersee“ dargelegt (Anlage 2).

 

Mit Verfügung vom 19.08.2013 weist die Regierungspräsidentin darauf hin, dass eine abschließende Entscheidung in der Sache derzeit noch nicht möglich ist (Anlage 3).