Betreff
Migrantenstipendium
Vorlage
40/2784/XV/2013
Art
Mitteilung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, auf Grundlage der geänderten Bedingungen ein neues Vergabekonzept für das Migrantenstipendium zu erarbeiten.

 


Sachverhalt:

Das 2009 eingerichtete Migranten-Stipendium wird seit 2010 im Rahmen des NRW-Stipendien-Programms in Kooperation mit drei Hochschulen vergeben: der RWTH Aachen, der Universität zu Köln und der Universität Duisburg/Essen. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die mit ihren Familien in den Rhein-Kreis Neuss  eingewandert sind, ein gutes bis sehr gutes (Fach-)Abitur absolviert haben und sich sozial engagieren. Die Zahl der Stipendiaten ist mit der Einbeziehung der Berufsbildungszentren in diesem Jahr auf 10 gestiegen. Die Studierenden erhalten monatlich 300 €. Jeweils 150 € werden bis jetzt aus dem Stipendien-Programm des Landes und aus Haushaltsmitteln des Rhein-Kreises Neuss finanziert.

 

Ab 2014 tritt anstelle des NRW-Stipendien-Programms das Deutschland-Stipendien-Programm. Es ist mit dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG) geregelt und sieht vor, dass die Besten einer Hochschule (max. 1-1,5%) gefördert werden. Die Stipendien werden nach Begabung und Leistung vergeben. Neben den bisher erbrachten Leistungen und dem bisherigen persönlichen Werdegang sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

 

Die Stipendien werden allein durch die Hochschulen für ein Jahr vergeben. Der Vorschlag, der im Rhein-Kreis Neuss bisher von der Jury bei den kooperierenden Hochschulen eingereicht wurde, kann deshalb nicht wie bisher fortgeführt werden. Die Hochschulen prüfen regelmäßig, ob Begabung und Leistung des Stipendiaten oder der Stipendiatin eine weitere Förderung des Stipendiums rechtfertigen. Daher muss sich die Gruppe der geförderten Studierenden  jedes Jahr erneut um die Fortführung des Stipendiums bewerben.

 

Die Aufgabe des Rhein-Kreises Neuss wird es sein, in engem Kontakt mit den zum Abitur führenden Schulen schon frühzeitig geeignete Kandidaten, nämlich sozial engagierte und in der Schule erfolgreiche Migranten, für das Deutschland-Stipendium zu finden und auf eine Bewerbung an den kooperierenden Hochschulen vorzubereiten.