Sachverhalt:
Stellungnahme Amt
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Zu 1.
Eine kurzfristige Änderung der Ampelschaltung an der o. a. Kreuzung zur
Entlastung der B 9 ist nicht möglich.
Im Rahmen einer Verkehrsbesprechung am 27.02.2012 wegen der Verkehrssituation
in der Region nach der Brückenbauwerksbeschädigung und Sperrung der BAB auf der
A 57 bei Dormagen - Nievenheim wurden auch Optimierungen an den
Lichtsignal-Anlagen (LSA) an der B 9 ausgiebig diskutiert.
Bei einem Verkehrsaufkommen von rd. 70.000 Kfz/Tag auf der A 59 zwischen Dormagen und Neuss-Süd ist es bei Sperrungen der BAB auch nicht annähernd möglich, diesen Verkehr in das nachgeordnete Straßennetz abzuführen. Erfolgversprechend sind in derartigen Situationen eher großräumige Routenempfehlungen im Autobahnnetz, die auch über den Verkehrsfunk und die Navigationssysteme kommuniziert werden.
Beschlossen wurde bei dieser Besprechung, dass die Grünphasen
an den drei LSA, zwischen der K 30 und der K 12, im Zuge der B 9 zu Gunsten des
Verkehrs auf der B 9 verkehrsabhängig verlängert werden sollen. Diese
Änderungen wurden sofort nach der Besprechung beauftragt und sind umgesetzt
worden.
Das bedeutet, dass bei entsprechender Belastung der B 9 automatisch die
Grünphasen dieser drei LSA an der B 9 angepasst werden.
Darüber hinaus wurde die Ampelschaltung für den Übereckverkehr an der
Kreuzung K 12 / B 9 optimiert.
Damit sind bei den vorhandenen Verkehrströmen, sowohl auf der
B 9 als auch auf den in diese einmündenden Straßen, die Möglichkeiten zur
Optimierung der Lichtsignalanlagen ausgeschöpft.
Zu 2.
Eine weitere Verlängerung der Grünphasen an den genannten drei LSA zu Gunsten
des Verkehrs auf der B 9 ist nicht sinnvoll, da bereits im normalen
Berufsverkehr sowohl die Rheinfährstraße als auch die K 30, die L 35 und die K 12 stark belastet sind,
was zu Rückstaus auf diesen Straßen und einer Verlagerung des Verkehrs in den
nachgeordneten Straßenraum führt.