Betreff
TOP 6.1 Anfrage der Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive zur Verkehrsbelastung Neuss und Meerbusch (Autobahnanschluss A 52, L 137, Handweiser)
Vorlage
61/2796/XV/2013
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Fraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss/Aktive Bürgergemeinschaft – Die Aktive hat mit Datum vom 02.10.2013 die als Anlage beigefügte Anfrage zur Verkehrsbelastung in Neuss und Meerbusch (Autobahnanschluss A 52, L 137, Handweiser) für den Nahverkehrs- und Staßenbauausschuss am 15.10.2013 gestellt.

 

Die Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Die in der Anfrage thematisierte bauliche und verkehrliche Entwicklung im Grenzbereich der Städte Neuss, Meerbusch und Düsseldorf fällt in den Aufgabenbereich der Bauleitplanung der genannten Städte.

 

Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches sind die Bauleitpläne von den Städten in eigener Verantwortung aufzustellen (Kommunale Planungshoheit). Hierbei sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

 

Die von den Kommunen eigenverantwortlich zu treffenden Entscheidungen entziehen sich einer direkten Einflussnahme des Rhein-Kreises Neuss. Die vom Kreis Neuss zu vertretenden Belange werden im Rahmen der Beteiligung an den jeweiligen Planverfahren vorgebracht. Für die angefragte Einbringung umfänglicher Verkehrsgutachten durch den Rhein-Kreis Neuss besteht in diesem Rahmen kein Raum.