Betreff
2. Änderung des Landschaftsplanes VI -Grevenbroich/Rommerskirchen - (Aufnahme von Landschaftsschutzflächen gem. Änderungsverordnung der Bezirksregierung v. 19.02.2008)
hier:
a) Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Bürger,
b) Vorbereitung des Beschlusses durch den Kreistag zur Erarbeitung des Entwurfes und der Durchführung der Offenlage
Vorlage
61/2804/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

a)    Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen – .

b)   Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 2. Änderung des LP VI – Grevenbroich/Rommerskirchen – und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 25.03.2009 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss gem. § 27 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227) die Aufstellung der 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich/Rommerskirchen – .

Gegenstand der Landschaftsplanänderung ist die möglichst vollständige Aufnahme der Landschaftsschutzflächen der Änderungsverordnung der Bezirksregierung vom 06.03.2008 zur Landschaftsschutzverordnung für den Geltungsbereich des Rhein-Kreises Neuss von 1970 in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes und die Festsetzung dieser Flächen im Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss als Landschaftsschutzgebiet. Die Verwaltung wurde beauftragt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 27 a und § 27 b LG NRW für das vorgenannte Änderungsverfahren durchzuführen.

 

Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung war der von der Verwaltung erarbeitete Vorentwurf, welcher die betreffenden Flächen, die gem. Verordnung der Bezirksregierung als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes aufnimmt. Für diese Flächen werden im Vorentwurf Entwicklungsziele dargestellt und gemäß der Abgrenzungen in der Verordnung der Bezirksregierung die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet vorgenommen.

 

In der 2. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenenbroich/Rommerskirchen - werden 6 Änderungsbereiche in den Vorentwurf aufgenommen:

  • Änderungsbereich „Stadtpark Grevenbroich“
  • Änderungsbereich „Sportplatz Hoeningen“
  • Änderungsbereich „Evinghoven - Henshof“
  • Änderungsbereich „Anstel - Gillbachabschnitt“
  • Änderungsbereich „Nettesheim – südlich Frohnhof“
  • Änderungsbereich „Rommerskirchen - Zonshof.

Die Inhalte des Vorentwurfs sind im Einzelnen der (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung erfolgte für die Träger öffentlicher Belange und den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde in der Zeit vom 12.09. bis 14.10.2013 und für die Bürger vom 16.09. bis 14.10.2013.

 

In der (Anlage 2) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.