Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Kulturausschusses nehmen den Bericht des Kulturausschusses zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Kulturausschusses am 13.05.2013 hatte dieser den Standort auf dem Gelände des Bürgerhauses in Dormagen-Zons für die Errichtung des Archiverweiterungsbaus befürwortet.
Im
gemeinsamen Gespräch mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Dormagen und dem
Rheinischen Amt für Denkmalpflege am 16.10.2013 wurde deutlich, dass der vom
Rhein-Kreis Neuss vorgelegte Entwurf des Archiverweiterungsbaus die Zustimmung
der Unteren Denkmalbehörde aufgrund der Bedenken des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege
nicht erhalten wird. Diese hatte Änderungsvorschläge hinsichtlich der
Materialität des Daches, der Ausgestaltung der Dachkante, der
Fassadengestaltung und der Anordnung der Fenster vorgetragen.
Am
24.10.2013 hat darauf hin ein Gespräch mit Herrn Bürgermeister Hoffmann und
weiteren Vertretern der Stadt sowie der Stadtmarketing- und
Verkehrsgesellschaft Dormagen stattgefunden. Man kam überein, dass der Standort
des Gebäudes auf dem Grundriss des ehemaligen Klosters sowie die Gebäudekubatur
mit der Höhenstruktur beibehalten werden sollte. Seitens des Rhein-Kreises
Neuss wird im Hinblick auf die Bedenken des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege
eine Überarbeitung der Fassaden- und Dachgestaltung vorgenommen.
Das
Ergebnis wird den Mitgliedern des Kulturausschusses von Herrn Baumeister in der
Sitzung des Kulturausschusses vorgestellt.