Sachverhalt:
Zwischenzeitlich ist die Erhebungsphase für die
Mietwerte abgeschlossen. Es wurden die größeren Wohnungsunternehmen im
Rhein-Kreis Neuss sowie 12.000 Privathaushalte angeschrieben und um
Übermittlung ihrer Mietwerte gebeten.
14.202 der so erhobenen Datensätze konnten in die Auswertung einfließen. Bei,
laut Zensus, 104.347 Mietwohnungen im Rhein- Kreis Neuss ergibt sich für das schlüssige Konzept eine
Repräsentativitätsquote von 13,61 %. Das BSG geht hier von einer Mindestquote
von 10 % aus.
Wie bereits beim 1. grundsicherungsrelevanten Mietspiegel soll auch nun die Ausrichtung der Richtwerte am Median (50%-Perzentil) erfolgen. Eine Reduzierung auf das untere Drittel, wie es das BSG grundsätzlich ermöglicht, wurde vermieden.
Bei den kalten Betriebskosten sollen nicht wie bei dem 1. grundsicherungsrelevanten Mietspiegel die Werte des aktuellen Betriebskostenspiegels herangezogen werden, sondern kreisweit einheitliche Werte aufgrund der Mietwerterhebung.
Die auf den Erhebungen und den oben beschriebenen Prämissen basierenden Werte werden in der Sitzung vorgestellt. Dabei werden auch die Ergebnisse der Gespräche zu diesem Themenkomplex mit den Städten und Gemeinden sowie den Wohnungsbauunternehmen einfließen, die am 25.11.2013 stattfinden.