Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
Vorlage
20/2862/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 zur Kenntnis und weist ihn zur weiteren Beratung den Fraktionen und dem Finanzausschuss zu.

 

 


Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss wird gemäß § 53 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 80 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Landrat festgestellt.

 

Nach § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW enthält die Haushaltssatzung Festsetzungen für die beiden Haushaltsjahre 2014 und 2015, nach Jahren getrennt (sog. Doppelhaushalt).

 

Gemäß der Neufassung des § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen wurde am 04.11.2013 in der Bürgermeisterkonferenz eingeleitet.

 

Die Gemeinden haben nach § 55 Abs. 2 KrO NRW die Möglichkeit zur vorgesehenen Höhe des Kreisumlagesatzes Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis zu geben. Bislang liegen keine Stellungnahmen vor.

 

Der Haushaltsentwurf 2013 wird in der Sitzung mit einem eigenen Bericht des Landrates und des Kämmerers eingebracht.