Betreff
Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
63/2864/XV/2013
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gestellten Anträge auf Gewährung eines Landeszuschusses zu den Maßnahmen an den Denkmälern

 

1.     Stadtmauer Zons, Dormagen

2.     Kirchenorgel in Delrath, Dormagen

3.     Villa Erckens, Museum am Stadtpark, Grevenbroich

4.     Pfarrhaus Wevelinghoven, Grevenbroich

5.     Vellrather Hof Hemmerden, Grevenbroich

6.     Rheinischer Hof, Jüchen

7.     Epanchoir Wasserkreuzungsbauwerk Nordkanal, Neuss

8.     Christuskirche Breite Straße, Neuss

 

in der Zwischenzeit ausnahmslos abgelehnt und die Förderanträge an die Antragsteller zurückgesandt. Für alle diese Denkmalmaßnahmen hat das Land NRW damit keine Förderzusagen erteilt.

 

Ebenfalls sind keine Pauschalzuweisungen für kleinere Denkmalmaßnahmen mehr erfolgt.

 

Das Land NRW fördert in Zukunft nur noch Denkmäler von natürlichen Personen oder Erbbauberechtigten von selbst genutzten Wohngebäuden oder gemischt genutzten Wohngebäuden des Eigentümers. Die Förderung erfolgt auf Darlehensbasis mit einem Zinssatz von 05, % für 10 Jahre und anschließender marktüblicher Verzinsung. Die Förderung beträgt 85 % der anerkannten förderfähigen Kosten, maximal 80.000 € für das selbst genutzte Eigenheim oder die selbst genutzte Eigentumswohnung. Bei gemischt genutzten Wohngebäuden mit teilweiser Selbstnutzung zu Wohnzwecken beträgt das Darlehen 80 % der anerkannten förderfähigen Kosten, maximal 300.000 €.  Darlehensbeträge unter 2.500 € werden nicht bewilligt. Die Auszahlungsquote der Darlehen liegt bei 99,6 % und die Tilgung beträgt 4 % p.a.

 

Eine Förderung von kommunalen, kirchlichen, privaten Nicht-Wohngebäude etc durch das Land NRW ist gegenwärtig nicht zu erkennen.