Beschlussempfehlung:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt den Beitritt zur „IRR –
Innovationsregion Rheinisches Revier Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.
Sachverhalt:
Im Februar 2011 hat das Landeskabinett NRW die Eckpunkte für das
Programm „Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR)“ beschlossen. Ziel des
Landesprogramms ist es, unter Federführung einer Geschäftsstelle gemeinsam mit
allen relevanten Akteuren im Rheinischen Braunkohlenrevier konkrete Maßnahmen
und Projekte für den Strukturwandel in der Region zu entwickeln.
In den vergangenen gut zweieinhalb Jahren hat die IRR im Rahmen von 12
gebildeten Arbeitsgruppen zahlreiche Konzepte und Projektvorschläge zur Begleitung
des Strukturwandels im Rheinischen Braunkohlenrevier entwickelt. Gesteuert
wurde dieser Prozess von der Geschäftsstelle in Jülich, die sich bisher in
Trägerschaft der IHK Aachen befindet.
Der Prozess in der IRR in den ersten zwei Jahren war geprägt von der
Bildung organisatorischer Strukturen und von der Entwicklung konzeptioneller
Vorstellungen für das Rheinische Braunkohlenrevier. Die Akteure im Revier waren
sich jedoch einig, dass diese eher konzeptionell ausgerichtete Phase nun in
eine konkrete Entwicklung von Projekten für die Region münden müsse. Vor diesem
Hintergrund hat der Beirat der IRR in einer Sitzung vom 13.07.2013 eine
Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der IRR eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe
erarbeitete Vorschläge zu 4 Punkten:
- Konzentration
der IRR auf die primäre Gebietskulisse des Rheinischen Braunkohlenreviers
- Themenentwicklung
u. a. unter Berücksichtigung der Schwerpunkte, die der Koalitionsvertrag
2012 in seinem IRR-Kapitel nennt
- Umbau der
Geschäftsstelle zu einer Innovationsagentur, Schwerpunkt der künftigen
Arbeit soll die Umsetzung konkreter Projekte sein
- Übergangsmanagement
und stringentere Kommunikation
Die Industrie- und Handelskammer Aachen legte dar, dass sie die von der
Arbeitsgruppe entwickelten Vorschläge für eine Neugestaltung der Gebietskulisse
der IRR, eine neue organisatorische Struktur und die künftige thematische
Ausrichtung nicht mittrage und erklärte ihren Ausstieg als Träger der Geschäftsstelle
der IRR zum 31.12.2013.
Vor diesem Hintergrund beauftragte das Land Nordrhein-Westfalen die
Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Köln, Frau Gisela Walsken, mit der
Konkretisierung der von der Arbeitsgruppe für den Umbau der IRR entwickelten
Vorschläge im Rahmen eines Übergangsmanagements für die IRR.
In der Sitzung des Beirates der IRR am 22.11.2013 wurden von Seiten der
Bezirksregierung Köln konkrete Vorschläge für eine mögliche Organisations- und
Arbeitsstruktur der IRR vorgelegt. Die Innovationsregion Rheinisches Revier
soll künftig in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH) fortgeführt werden. Der Beirat hat sich dafür ausgesprochen, dass die
Kreise der Region (vorbehaltlich entsprechender Kreistagsbeschlüsse). die
Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die RWE Power AG, die Gewerkschaften
sowie das Land NRW Gesellschafter der IRR GmbH werden sollen (siehe Anlage 1).
Die GmbH soll einen Beirat und einen Aufsichtsrat erhalten. Das Stammkapital in
Höhe von 25.000 € soll von den Gesellschaftern zu gleichen Teilen getragen werden.
Zweck der Gesellschaft ist grundsätzlich die Förderung und Gestaltung
der Strukturentwicklung im Rheinischen Revier.
Die künftige Geschäftsstelle der IRR soll die Funktion einer
„Innovationsagentur“ erfüllen und u.a. durch abgestelltes Personal aus den
Kreisen und den Kammern besetzt werden.
Die künftige Kernregion der Innovationsregion Rheinisches Revier soll
die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Heinsberg, Euskirchen, den
Rhein-Erft-Kreis und den Rhein-Kreis Neuss umfassen (siehe Anlage 2). Die
Einbeziehung weiterer Städte und Kommunen des Braunkohlenplangebietes ist
derzeit noch offen. Darüber hinaus sollen die umliegenden Großstädte themenbezogen
eingebunden werden.
Für die weitere inhaltliche Arbeit wurden 4 Themenschwerpunktbereiche
identifiziert:
- Energie-/Industriepolitik/Technologie
- Flächenentwicklung/Logistik
- Fachkräfte/Arbeitsplätze
- Bioökonomie.
Innerhalb dieser 4 gewählten Themenschwerpunkte sollen ab 2014 konkrete
Projekte für die Region entwickelt werden.
Mit Datum vom 02.12.2013 übersandte die Regierungspräsidentin des
Regierungsbezirkes Köln den als Anlage beigefügten Entwurf des
Gesellschaftsvertrags der „IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier
Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und wirbt um Zustimmung der politischen
Gremien (siehe Anlagen 3 und 4).
Der vorgelegte Entwurf des Gesellschaftsvertrags wurde vom zuständigen
Fachamt geprüft und rechtlich nicht beanstandet.
Aus Sicht der Verwaltung ist es
der IRR im bisherigen Prozess gelungen, eine Vielzahl unterschiedlichster
Akteure im Rheinischen Braunkohlenrevier zur gemeinsamen Arbeit zu mobilisieren.
Mit den bisher vorgelegten konzeptionellen Ideen und Projektansätzen konnte
eine gute Basis für eine weitere inhaltliche Arbeit geschaffen werden. Aus
Sicht der Verwaltung sollte der Rhein-Kreis Neuss als Teil des Kernlandes des
Rheinischen Braunkohlereviers auch zukünftig an der Innovationsregion
Rheinisches Revier teilnehmen und Gesellschafter der neuen, zu gründenden IRR
GmbH Jülich werden. Wir erwarten jedoch, dass einerseits auch das Land
Nordrhein-Westfalen Gesellschafter der neu zu gründenden GmbH wird und darüber
hinaus keine Personalabordnung aus dem Rhein-Kreis Neuss für die Geschäftsstelle
bzw. kein über den Anteil am Stammkapital der GmbH hinausgehendes finanzielles
Engagement erforderlich ist.