Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt den
Wirtschaftsplan 2014 für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich in folgender
Fassung:
Kreiskrankenhaus
Grevenbroich Wirtschaftsplan 2014
a) Für
den Wirtschaftsplan 2014 des Kreiskrankenhauses Grevenbroich betragen im
Erfolgsplan die Erträge 51.528.568 € und die Aufwendungen 51.505.444 €. Darin ist ein Überschuss
von 23.124 € enthalten.
b) Der
Vermögensplan wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.646.400 € festgesetzt.
c) Der
Stellenplan wird beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, die im Stellenplan
2014 nachrichtlich angegebenen Beamtenstellen vor der Veröffentlichung des
Wirtschaftsplanes so zu ändern, wie es der Beschlusslage des Rhein-Kreis Neuss
entspricht.
d) Zur
Finanzierung des Erfolgsplanes können Kassenkredite bis zur Höhe von 5.000.000 €
aufgenommen werden.
e) Darlehen
in Höhe von 1.500.000 € können zur Finanzierung des Vermögensplanes aufgenommen
werden.
Ein
Anteil des Rhein-Kreis Neuss zur Finanzierung des Wirtschaftsplanes 2014 ist
nicht vorgesehen.
Sachverhalt:
Auf der Basis des
Budgets 2013 und der Ist-Entwicklung in den Monaten Januar bis Juli des Jahres
2013 erfolgte die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2014 für das
Kreiskrankenhaus Grevenbroich (die Eckdaten für den Haushaltsentwurf sind im
September auch an den Rhein-Kreis Neuss gemeldet worden) mit folgenden Werten:
Kreiskrankenhaus
Grevenbroich Wirtschaftsplan 2014
Ø
Gesamtsumme
der Erträge = 51.528.568 €
Ø
Gesamtsumme
der Aufwendungen = 51.505.444 €
Ø
Überschuss
= 23.124 €
Ø
Einnahmen
und Ausgaben des Vermögensplanes = 3.646.400 €
Ø
Ermächtigung
zur Aufnahme von Darlehen = 1.500.000 €
Ø
Ermächtigung
zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten = 5.000.000 €
Es ist festzustellen, dass bezüglich der
allgemeinen Rahmenbedingungen und der Grundlagen für die Kalkulation der Wirtschaftspläne
für das Jahr 2014 in wesentlichen Punkten erhebliche Unsicherheit besteht. Insbesondere zu folgenden maßgeblichen Daten liegen keine gesicherten
Erkenntnisse vor:
Ø
Bislang
konnte keine Einigung der Selbstverwaltungspartner zum Landesbasisfallwert 2014
(LBFW) erfolgen.
Ø
Eine
Terminierung für eine Prospektive Budgetverhandlung hat bis heute nicht
stattgefunden, da der DRG-Katalog für 2014 noch nicht vereinbart ist. Damit
gibt es keine Sicherheit bezüglich der Leistungsmengen. Auf Basis der
Entwicklung des bisherigen Leistungsniveaus von 2013 wurde prospektiv der
Wirtschaftsplan 2014 für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich kalkuliert.
Ø
Annahmen
zu möglichen Abschlüssen der anstehenden Tarifverhandlungen mit den
Vertragspartnern auf Arbeitnehmerseite für das Jahr 2014 liegen nicht vor.
Erlöse:
Seit Ende der Konvergenzphase in 2010 ist
nunmehr generell der LBFW anzusetzen. Unter der Voraussetzung, dass der
landeseinheitliche Basisfallwert 3.098,25 € (Schätzung) beträgt und das
Leistungsspektrum bei 11.940 Case-Mix-Punkten vereinbart würde, sind für das
Kreiskrankenhaus Grevenbroich Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen von
rd. 38.887 T€ zu erwarten.
Gemäß den Vorgaben des
Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) muss das Statistische Bundesamt bis zum
30. September 2013 den Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlichen. Der
vom Statistischen Bundesamt zwischenzeitlich veröffentlichte Orientierungswert
für das Jahr 2014 beträgt 2,02 %. Da der Veränderungswert in Höhe von 2,81%
über dem Orientierungswert liegt, gibt dieser die maximal mögliche Erhöhung des
LBFWs 2014 an. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2014 hat das Krankenhaus eine
Erhöhung des Landesbasisfallwerts in Höhe von 2% angenommen. Dies deckt sich mit
den Erwartungen des Krankenhauszweckverbandes als Fachgremium, das maßgeblich
an den landesweiten Verhandlungen beteiligt ist.
Kosten:
Auf der Kostenseite musste eine Steigerung
der aktuellen Kosten um die anstehenden Erhöhungen im Personal- und Sachkostenbereich
vorgenommen werden. Dabei muss festgestellt werden, dass die Schere zwischen
Kostenentwicklung und Budgetsteigerungsrate sich kontinuierlich weiter zu
Ungunsten der Krankenhäuser öffnet. Die Ausgangslage auf der Kostenseite ist
maßgeblich durch drei Punkte geprägt:
Ø
Der
Entgelttarifvertrag der Mitarbeiter des Bereiches TVöD-K läuft zum
28. Februar 2014 aus. Bei den hier anstehenden Entgeltverhandlungen gehen
wir von einer Tarifsteigerung in Höhe von ca. 2% aus.
Ø
Die
Vergütungen der Mitarbeiter des Tarifbereiches Marburger Bund erhöhen sich zum
1. Januar 2014 um 2,0 %.
Ø
Die
Ansätze für den Bereich der Sachkosten sind gegenüber dem Vorjahresansatz für
das Jahr 2014 jeweils separat auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse
kalkuliert worden. Sofern für eine Sachkostenart keine belastbaren Erkenntnisse
vorlagen, wurde eine pauschale Steigerung um 1,8 % eingeplant.
Im Ergebnis konnte im Erfolgsplan für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich der
Ausgleich nur dadurch herbeigeführt werden, dass Maßnahmen/Projekte zur
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt wurden und dazu führen, dass
für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich Zielgrößen bei den bezogenen Leistungen
von
-
ca. 200.000 € beim
Medizinischen Bedarf und
-
ca. 200.000 € beim Wirtschaftsbedarf
als Kürzungsbeträge eingestellt wurden.
Der Krankenhausdirektor hat der
Betriebsleitung den Wirtschaftsplan 2014 zur Vorbereitung der Beschlussfassung
in der Sitzung am 17.09.2013 vorgelegt.
Im Jahre 2014 wird die Krankenhausleitung
gemeinsam mit den Chefärzten versuchen, alle Möglichkeiten sowohl zu Anpassungen/Einsparungen
auf der Kostenseite als auch zu Erlös-/Leistungssteigerungen zu nutzen, um zu
den geplanten Ergebnissen zu kommen. Neben weiterer Optimierung auf der
Kostenseite soll auch für 2014 und die Folgejahre insbesondere die Etablierung
zusätzlicher medizinischer Schwerpunkte im Rahmen des Versorgungsauftrages im
Vordergrund stehen. Dabei sind die personellen und strukturellen
Qualitätsvorgaben des Krankenhausplanes NRW 2015 zu berücksichtigen. Damit soll
die Vereinbarung und Erbringung höherer Case-Mix-Punkte und die Erwirtschaftung
zusätzlicher Deckungsbeiträge erreicht werden.
Die vorgesehenen Maßnahmen und Projekte
werden in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 2. Dezember 2013 näher erläutert.
Über das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung des Krankenhausausschusses
wird im Kreistag berichtet.