Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive zum Thema „Verwendung von nicht verausgabten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes“ vom 05.12.2013
Vorlage
50/2888/XV/2013
Art
Antrag

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktion der UWG / Die Aktive beantragt, die nicht verausgabten Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2013 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), die nicht an den Bund zurück zu zahlen sind, in das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen und für zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen zu verwenden.

 

Der Antrag lässt sich nicht umsetzen.

 

Für das BuT werden bereit gestellt:

 

1. Verwaltungskosten BuT
Die Verwaltungskosten werden an das Jobcenter und an die Städte und Gemeinden für die Umsetzung des BuT ausbezahlt.

 

2. Mittel für Schulsozialarbeit und Hortmittagessen
Hier wurden Mittel in den Jahren 2011 bis 2013 bereitgestellt. Die nicht verausgabten Mittel wurden und werden in das Folgejahr übertragen. Mit diesen Mitteln wird das Projekt BuT – Schulsozialarbeit vom Start am 01.01.2012 bis Ende 2015 finanziert.

 

3. Leistungsausgaben BuT
Die Leistungsausgaben unterliegen der Revision. Die Umsetzung erfolgt nicht durch Spitzabrechnung sondern durch eine pauschale, landesweite Anpassung der Zuweisungsquote. Diese wird jährlich angepasst. Die Aufwendungen und Erträge wurden im Haushalt 2013 kostenneutral ausgewiesen.