Sachverhalt:
Die
Kreistagsfraktion der UWG / Die Aktive beantragt, die nicht verausgabten
Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2013 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
(BuT), die nicht an den Bund zurück zu zahlen sind, in das Haushaltsjahr 2014
zu übertragen und für zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Kindern und
Jugendlichen zu verwenden.
Der Antrag lässt
sich nicht umsetzen.
Für das BuT
werden bereit gestellt:
1. Verwaltungskosten BuT
Die Verwaltungskosten werden an das Jobcenter und an die Städte und Gemeinden
für die Umsetzung des BuT ausbezahlt.
2. Mittel für Schulsozialarbeit und
Hortmittagessen
Hier wurden Mittel in den Jahren 2011 bis 2013 bereitgestellt. Die nicht
verausgabten Mittel wurden und werden in das Folgejahr übertragen. Mit diesen
Mitteln wird das Projekt BuT – Schulsozialarbeit vom Start am 01.01.2012 bis
Ende 2015 finanziert.
3. Leistungsausgaben BuT
Die Leistungsausgaben unterliegen der Revision. Die Umsetzung erfolgt nicht
durch Spitzabrechnung sondern durch eine pauschale, landesweite Anpassung der
Zuweisungsquote. Diese wird jährlich
angepasst. Die Aufwendungen und Erträge wurden im Haushalt 2013 kostenneutral
ausgewiesen.