Beschlussempfehlung:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des
Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zur Kenntnis.
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Im Sinne
des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren
Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten
festzusetzen.
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Darüber
hinaus wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der
Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und alle
erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen
und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.
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Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze
für Kinder U3 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur weiteren
notwendigen Umsetzung.
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Der Bedarf
für Kinder unter 3 Jahren wird für das Kindergartenjahr 2014/15 wie folgt
festgelegt:
Ø für zweijährige
Kinder mit 75 %
Ø für einjährige
Kinder mit 30 %
Ø für Kinder unter
einem Jahr mit 3 %
Der Bedarf für Kinder unter 3 Jahren
ist jährlich im Rahmen der Bedarfsplanung zu
prüfen und gegebenenfalls neu
festzulegen.
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Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die im Bedarfsplan dargestellte Unterversorgung im
Bereich der Kinder über 3 Jahre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung
Ø mit der Stadt Korschenbroich weitere Planungs-
und Umsetzungsgespräche über den Bau
einer Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen für Kinder unter und über 3 Jahre
für den Bereich Korschenbroich und Pesch zu führen
Ø sowie mit der Gemeinde Rommerskirchen
entsprechende Planungs- und Umsetzungsgespräche für die Errichtung einer
Zwei-Gruppen Einrichtung für Kinder von 2 bis 6 Jahren zu führen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung
trägt in der Sitzung vor.
Als Anlage 1
liegt die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für die Stadt
Korschenbroich und für die Gemeinden
Jüchen und Rommerskirchen 2013/2014 vor.