Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Zum 01.08.2013 ist das Betreuungsgeldgesetz in Kraft getreten (§ 4a
BEEG). Hierüber wurde bereits ausführlich im Jugendhilfeausschuss berichtet.
Danach haben Anspruch auf Betreuungsgeld Eltern, die ihr Kind erziehen,
mit dem Kind im gleichen Hauhalt leben und keine öffentlich geförderte
Tageseinrichtung oder Tagespflege in Anspruch nehmen. Eine volle
Erwerbstätigkeit steht dem Anspruch nicht entgegen. Es wird in der Regel ab dem
15. Lebensmonat bis längstens zum 36. Lebensmonat gezahlt (Höchstdauer: 22 Monate).
Das Betreuungsgeld beträgt monatlich 100 € und ab 01.08.2014 monatlich
150 €.
Die Erfahrung zeigt, dass noch eine große Unsicherheit hinsichtlich der
Anspruchsvoraussetzungen besteht. Aus diesem Grunde wurde vom Jugendamt Anfang
Januar eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht.
Ausgezahlt wurde ein Betrag von 51.600 € (Bundesmittel).
Antragszahlen (01.08. – 31.12.2013)
Jüchen 37
Rommerskirchen 25
Korschenbroich 61
Dormagen 88
Neuss 262
Kaarst 71
Meerbusch 76
Grevenbroich 114
Gesamt
Rhein-Kreis Neuss 734