Betreff
Förderung der Erweiterung des Kindergartens Alleestr. 3 der Kath. Kirchengemeinde St. Jakobus in Jüchen
Vorlage
51/420/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der kath. Kirchengemeinde St. Jakobus in Jüchen wird für die Erweiterung des Kindergartens im Zuge des Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren ein Kreiszuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 % der anerkennungsfähigen Kosten, die die zuwendungsfähigen Ausgaben der Landesförderung übersteigen, abzüglich der verbleibenden Rücklagen der Tageseinrichtung (übersteigende Kosten 22.642,00 € x 50 %, abzügl. verbleibende Rücklagen 0,00 € = Kreiszuschuss 11.321,00 €). Vorbehaltlich der Überprüfung der vom Träger angegebenen Rücklage beträgt der Kreiszuschuss 11.321,00 €.

Die Mittel stehen im Haushalt 2008 im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

 

Die kath. Kirchengemeinde beabsichtigt die Erweiterung ihrer Tageseinrichtung Alleestr. 3 in Jüchen. Mit der Erweiterung sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in einer Gruppe geschaffen werden. Geplant sind der Anbau von 1 Schlafraum, 1 Wickelraum und WC-Bereich, 1 Gruppennebenraum und 1 Personalraum.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 142.642,00 €.

Für die geplante Maßnahme ist ein Antrag auf Förderung zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gemäß Runderlass vom 9. Mai 2008 gestellt worden. Die Bauplanung ist mit dem Landschaftsverband als Bewilligungsbehörde abgestimmt.

Gemäß der Richtlinien des Landes sind zu Kosten von bis zu 120.000,00 € Zuschüsse von

90 % = 108.000,00 € durch das Land zu erwarten.

Der Träger hat einen Antrag auf zusätzliche Förderung durch das Kreisjugendamt gestellt. Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 hat der Träger die verblei-benden 10 % im Rahmen der Landesförderung = 12.000,00 € selbst zu tragen. Da die Kosten der Baumaßnahme die Höchstfördersumme des Landes übersteigen, ist eine Förderung der übersteigenden Kosten in Höhe von 22.642,00 € mit 50 % möglich, wenn eigene Rücklagen nicht zur Verfügung stehen. Die Rücklage zum Stand 31.12.2006 im Rahmen der Betriebskostenabrechnung betrug –8.514,00 €. Die aktuelle Rücklage wird vom Träger mit 5.000,00 € angegeben. Sie wird zur Finanzierung des Eigenanteils an der Landesförderung eingesetzt.