Betreff
Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel
Vorlage
50/2971/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt den neuen Richtwerten entsprechend der Vorlage zu.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 28.11.2013 wurden die neuen Mietobergrenzen  vorgestellt, welche auf Grundlage des Schlüssigen Konzeptes der Firma Analyse & Konzepte berechnet wurden. Die Präsentation und der Entwurf des Schlüssigen Konzeptes ist den Fraktionen mit der Niederschrift der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Beratung vorgelegt worden. Zwischenzeitlich liegt die endgültige Fassung des Schlüssigen Konzeptes vor. In Abgleich mit der vorgelegten Entwurfsfassung haben sich noch einige redaktionelle Änderungen ergeben, jedoch keine grundlegenden Änderungen oder Änderungen der berechneten Mietobergrenzen.

 

Die Mietobergrenzen nach dem Schlüssigen Konzept aus November 2013 im Überblick:

 

Bruttokaltmietobergrenzen

Wohnungsmarkttyp

1

Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

je weitere Person

50 m²

65 m²

80 m²

95 m²

110 m²

+ 15 m²

1

Jüchen,

Grevenbroich Rommerskirchen

389,00 €

460,85 €

545,60 €

670,70 €

777,70 €

106,05 €

2

Dormagen

402,00 €

467,35 €

550,40 €

658,35 €

839,30 €

114,45 €

3

Neuss

391,50 €

479,05 €

558,40 €

665,00 €

775,50 €

105,75 €

4

Kaarst

435,00 €

523,25 €

643,20 €

739,10 €

894,30 €

121,95 €

5

Meerbusch

395,00 €

485,55 €

553,60 €

654,55 €

998,80 €

136,20 €

6

Korschenbroich

391,00 €

499,85 €

606,40 €

732,45 €

823,90 €

112,35 €

 

 

Die neuen Richtwerte sollen nach der Bestätigung der Niederschrift des Sozial- und Gesundheitsausschusses  durch den Kreisausschuss zum 01.04.2014 in Kraft treten.

 

Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 31.01.2014 zu diesem Tagesordnungspunkt ist als Anlage beigefügt.