Betreff
Satzungsänderung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss, hier: geplante Gebührenerhöhung
Vorlage
40/2990/XV/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, die geänderte Fassung der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss in der beigefügten Fassung mit Wirkung zum 01.10.2014 zu beschließen.


Sachverhalt:

Es ist weiterhin Ziel, bei der Festsetzung der Unterrichtsgebühren die Kosten für die Musikschule in einer Balance zwischen Gebühreneinnahmen und einer Umlage der Mehrbelastung auf die beteiligten Städte und Gemeinden abzüglich des Kreisanteils zu finanzieren und dabei die Gebühren in einem für alle Beteiligten vertretbaren Rahmen zu halten.

 

Aufgrund der finanziell angespannten Lage der Stadt Grevenbroich ist diese nun nach der Stadt Korschenbroich mit dem Anliegen auf den Rhein-Kreis Neuss zugekommen, die im Rahmen der Mehrbelastung zu zahlende Rate über die nächsten Jahre kontinuierlich zu senken. Dies ist Teil des Sanierungsplanes der Stadt im Rahmen der Haushaltssicherung.

 

Um die Reduzierung der Mehrbelastung für Grevenbroich in 2014 um 50.000,- € realisieren zu können, werden in einem ersten Schritt Unterrichtsstunden in Grevenbroich durch den Verzicht auf Neueinteilungen zum 1.4.2014 eingespart.

 

Mit Blick auf die Gebühren umliegender Musikschulen sowie die Kosten für privaten Musikunterricht ist darüber hinaus eine moderate Gebührenerhöhung der Musikschule zum 1.10.2014 geplant. Eine Übersicht über die derzeit geltenden Gebühren sowie die geplanten Erhöhungen ist in der Anlage 1 beigefügt. Für die Unterrichtsschwerpunkte der Musikschule beläuft sich die Gebührenerhöhung für die musikalische Früherziehung monatlich auf 1,50,-€, beim Klassenunterricht sowie im Gruppenunterricht bei Kindern und Jugendlichen auf 2,- € pro Monat.

 

Unter Zugrundelegung der Gebührenerhöhungen können in 2014 voraussichtlich ca. 20.000,- € und ab 2015 zusätzlich 40.000,- € erwirtschaftet werden.

 

Darüber hinaus ist beabsichtigt, eine Regelung in die Satzung aufzunehmen, dass für auswärtige Teilnehmer, die nicht Einwohnerinnen und Einwohner aus den an der Musikschule beteiligten kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind, mit Ausnahme der Tarife 1 – 5 zukünftig Gebühren für Erwachsene erhoben werden.

 

Des Weiteren soll zukünftig bei den Gebühren für die Ensembles zwischen Schülerinnen und Schülern unterschieden werden, die Instrumentalunterricht bei der Musikschule Rhein-Kreis Neuss belegt haben oder nur die Möglichkeit der Teilnahme an Ensembles der Musikschule nutzen. Langfristiges Ziel soll dabei unter Berücksichtigung der Leitlinie des Verbandes deutscher Musikschulen die kostenfreie Teilnahme an Ensembles für Schülerinnen und Schüler, die Instrumentalunterricht an der Musikschule erhalten, sein.

 

Die geplanten Satzungsänderungen sind als Anlage 2 beigefügt.