K 37n Neuführung Hüngert bis zur L
390
- Sachstandsbericht
Die Neuführung
der K 37n dient zur leistungsfähigen Erschließung des geplanten Gewerbegebietes
Kaarster Kreuz verbunden mit der Verlagerung des heutigen IKEA - Einrichtungshauses.
Aus diesem Grunde hat sich die Stadt Kaarst im Jahr 2009 dem Kreis gegenüber
verpflichtet, das Planungs- und Baurecht für die K 37n Neuführung Hüngert bis
zur L 390 zu schaffen sowie den erforderlichen Grunderwerb für den Straßenbau
uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Der Bebauungsplan Nr. 93 K37n –
Büttgen – hat Rechtskraft erlangt und dient zur planungsrechtlichen Sicherung
des Straßenneubaus.
Das
Kreistiefbauamt arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Ausführungsplanung. Die
kreisseits vergebenen Planungsaufträge verlaufen bisher zügig und reibungslos.
Die Verwaltung geht momentan davon aus, dass die Fertigstellung der
Ausführungsplanung einschließlich der Leistungsverzeichnisse für die Straße,
das Brückenbauwerk, die Entwässerungsbauwerke, die Lichtsignalanlagen und die
umfangreiche Beschilderung bis Mai/Juni 2014 abgeschlossen ist, so dass im
Anschluss die Veröffentlichung und Ausschreibung der Gesamtmaßnahme begonnen
werden kann und ein Baubeginn zum Ende der zweiten Jahreshälfte 2014 angestrebt
wird.
Die Gesamtkosten gemäß Straßen RE-Entwurf betragen 15,0 Mio. €. Die ursprüngliche Förderung nach dem Entflechtungsgesetz sah wie folgt aus:
Ø Zuschuss (60%) 9,0 Mio. €
Ø Kreisanteil (40%) 6,0 Mio. €
Auf Grundlage eines Ministerialerlasses vom 01.08.2013 zur Aufstellung des Stadtverkehrsförderprogramms 2014 wurde dem Kreis mitgeteilt, dass die Aufnahme der K 37n ins Stadtverkehrsförderprogramm nicht möglich sei, so dass von einem Wegfall der Landesförderung ausgegangen werden musste.
Herr Landrat Petrauschke hatte am 25.11.2013 in einem persönlichen Gespräch bei Frau Regierungspräsidentin Lütkes versucht, noch eine positive Wendung in der Sache herbeizuführen. Die schriftliche Antwort seitens der Bezirksregierung liegt bis dato noch nicht vor.
Die alternative Finanzierung — bei Ausfall der Landesförderung — sieht eine Aufteilung des Fehlbetrages in Höhe von 9,0 Mio. € auf die Beteiligten Kreis, Stadt und IKEA zu jeweils 3,0 Mio. € vor.
Die Kostenaufteilung sieht nunmehr wie folgt aus:
Ø Kreis (60%) 9,0 Mio. €
Ø Stadt Kaarst (20%) 3,0 Mio. €
Ø IKEA (20%) 3,0 Mio. €
Die geplante Projektfinanzierung ist im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Kaarst, der IKEA Verwaltungs GmbH und dem Rhein-Kreis Neuss festgeschrieben worden, um den Fortgang des Projektes Gewerbegebiet Kaarster Kreuz zu sichern. Hierzu erfolgte eine Vertragsunterzeichnung am 05. Dezember 2013. Diese Vereinbarung soll ausschließlich für den Ausfall der Landesförderung Geltung haben. Als weiterer Schritt ist ein Erschließungsvertrag zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der IKEA Verwaltungs-GmbH abzuschließen, in dem die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen geregelt wird.