Sachverhalt:

In Folge der in 2011 durchgeführten Volkszählung hat der Rat der Stadt Grevenbroich Anfang Dezember beschlossen, die bislang unterhaltenden Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten nicht länger in städtischer Zuständigkeit zu behalten. Der Schriftverkehr mit der Stadt Grevenbroich sowie das Schreiben der Bezirksregierung sind als Anlagen beigefügt.

 

Zum 01.01.2014 erfolgte daher die gesetzliche Rückübertragung der betreffenden Kreisstraßen an den Kreis. Diese Wahlmöglichkeit besteht durch die §§ 43ff. StrWG NRW bei Städten mit einer Einwohnerzahl von 50.000 bis 80.000. Die Städte Meerbusch und Dormagen haben von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht, sodass die Ortsdurchfahrten wie bisher in der Baulast des Kreises bleiben.

 

Insgesamt handelt es sich bei den von der Stadt Grevenbroich abgegebenen Ortsdurchfahrten um ca. 9,8 km Kreisstraßen. Eine tabellarische Übersicht ist als Anlage beigefügt. Weiterhin gehen ca. 6,5 km Radweg sowie 6 Ampelanlagen im Wert von ca. 25.000 € in das Eigentum des Kreises über.

 

Aktuell werden die Ortsdurchfahrten noch übergangsweise von der Stadt Grevenbroich unterhalten, bis dass eine Übernahme durch den Kreis erfolgt. Nach gemeinsamer Abnahme und Zustandserfassung wird seitens der Verwaltung der Straßenbaulastwechsel zeitnah angestrebt. Erste Gespräche mit der Stadt sind schon erfolgt.

 

Die hierdurch entstehenden jährlichen Unterhaltungskosten (ca. 150.000 €) sowie die Niederschlagswassergebühren (ca. 110.000 €) sind in der aktuellen Haushaltsplanung für 2014 / 2015 berücksichtigt.

 

 

Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen in der ehemaligen Baulast der Stadt Grevenbroich

 

 

 

 

 

 

 

 

Orts-durchfahrten

Stadtteil

Teilstück

Länge

Anlage-vermögen

Grundstücks-wert

Gesamtwert

 

 

 

 

[m]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 33

Neubrück

33.2

310

102.849,65 €

357,00 €

103.206,65 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 33

Hülchrath

33.4

584

185.270,35 €

97.944,00 €

283.214,35 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 33

Neukirchen

33.6

1064

349.252,38 €

82.488,00 €

431.740,38 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 31

Barrenstein

31.4

376

101.888,77 €

103.845,00 €

205.733,77 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 31

Allrath

31.2

1494

370.951,17 €

115.437,00 €

486.388,17 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 10

Barrenstein

10.4

779

166.320,99 €

103.845,00 €

270.165,99 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 10

Noithausen

10.2

812

213.497,22 €

93.933,00 €

307.430,22 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 22

Zentrum

22.4

2059

1.097.848,12 €

404.481,00 €

1.502.329,12 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 22

Laach

22.2

320

109.141,91 €

31.878,00 €

141.019,91 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 43

Fürth

43.3

754

264.050,75 €

109.788,00 €

373.838,75 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 43

Gustorf

43.1

1080

389.807,57 €

195.867,00 €

585.674,57 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K 40

Hemmerden

40.2

103

29.484,74 €

819,00 €

30.303,74 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SUMME

 

 

9.735

3.380.363,61 €

1.340.682,00 €

4.721.045,61 €