Betreff
Anfrage der Fraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss / Aktive Bürgergemeinschaft vom 03.02.2014 zur Finanzierung und zum Bau der K 9n
Vorlage
66/3014/XV/2014
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage vom 03.02.2014 [1.)  – 3.)] wie folgt Stellung:

 

Der Rhein-Kreis Neuss sowie die Stadt Meerbusch gehen unverändert davon aus, dass die Maßnahme nach wie vor grundsätzlich förderfähig ist.

Der Einplanungsantrag für die K 9n war bereits im Jahre 2002 vorgelegt worden.

Die Förderfähigkeit der Maßnahme war hiernach seitens der Bezirksregierung bestätigt worden. Bis zum 01.06.2014 wird der Zuschussantrag fristgerecht eingereicht werden, sobald mit Abschluss des Umlegungsverfahrens (siehe Anlage: Schreiben des Techn. Beigeordneten der Stadt Meerbusch vom 07.01.2014) das uneingeschränkte Baurecht als Voraussetzung für die Antragstellung vorliegt.

 

Dass die Fördersituation des Landes angespannt ist, ist allgemein bekannt und war dem Rhein-Kreis Neuss mit Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01. August 2013 mitgeteilt worden. Nach erfolgter Einigung des Bundes mit den Ländern über die Fortführung der Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz besteht jedoch Planungs- und Finanzierungssicherheit dergestalt, dass im Zeitraum 2014 – 2019 noch ein – allerdings vergleichsweise kleiner Spielraum – für Neubewilligungen zur Verfügung steht. Insofern sind Neubewilligungen somit prinzipiell möglich. Die seit über 10 Jahren eingeplante Maßnahme könnte somit angesichts der Notwendigkeit und Dringlichkeit nach den bisherigen Kriterien gefördert werden.

Gegenteiliges ist dem Kreis von Seiten der Bezirksregierung bis dato offiziell nicht mitgeteilt worden.

 

In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 23.01.2014 haben Kreis und Stadt keinen Zweifel an ihrer konsequenten Weiterverfolgung dieses regional bedeutsamen Infrastrukturprojektes gelassen (siehe Anlage).

Dies hat der Landrat zudem in einem nachfolgenden persönlichen Statement vom 24.01.2014 an die Regierungspräsidentin nochmals untermauert (siehe Anlage).

 

Anmerkung:

 

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 4.2 (Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms 2015 – 2019) verwiesen.