Betreff
K 10 Radweg zwischen Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein
Vorlage
66/3018/XV/2014
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

Zum Sachstand der Radwegmaßnahme K 10 Radweg Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein wird auf die Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 4.1 (Kreisstraßenbauprogramm 2014) verwiesen. Die angesprochenen Fällungen von Bäumen dienen zur Baufeldfreimachung im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme und wurden im Dezember 2013 in der Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2014/2015 bereits aufgeführt.

 

Die Baumfällungen entlang der K 10 werden auf das zur Realisierung des Radweges unbedingt notwendige Maß beschränkt. Insgesamt sind kreisseits 10 Baumfällungen auf dem rund vier Kilometer langen Straßenstück notwendig (siehe beigefügte Anlagen). Die Fällungen sind letztendlich erforderlich, weil die Bäume und deren Wurzelballen im zukünftigen Radweg stehen und teilweise auch die Sichtdreiecke auf dem neuen Radweg versperren würden. Die Freihaltung der Sichtdreiecke ist aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich.

 

Ein Befreiungsantrag und ein mit den Belangen der Landschaftspflege abgestimmtes Konzept ist erstellt. Art und Umfang des Ausgleichs wird mit der Landschaftsbehörde einvernehmlich abgestimmt, dabei steht der Erhalt des Alleecharakters vor Ort im besonderen Fokus.